Ökonomen warnen die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager davor, zu viel Einfluss auf die Preisbildung von Erdgas auf dem europäischen Markt auszuüben. Vestager bewege sich auf einen schmalen Grat zwischen Strafmaßnahmen gegen Gazprom und einer illegitimen Einmischung in die Funktionsmechanismen des freien Markts. „Beim Kartellrecht geht es um die Erhöhung oder Aufrechterhaltung des Wettbewerbs, um einen fairen Preis zu erzielen“, zitiert die Financial Times Mario Mariniello vom europäischen Think Tank Bruegel. Doch normalerweise würde sich die EU davor hüten, Einfluss auf die Preisbildung zu nehmen.
Im Fall von Gazprom hatte die Kommission festgestellt, dass der russische Energiekonzern verschiedene Preise in der EU ansetzt. Litauen zahlt manchmal ein Drittel mehr als Deutschland. Doch Energie-Analysten gelangen zu der Einschätzung, dass Vertriebskosten, die Größte des Markts und die Konkurrenz-Situation entscheidend ist bei der Preisbildung. „Um zu beweisen, dass Gazprom zu hohe Preise verlangt, muss die Kommission in Europa einen Vergleich zwischen den Ländern anstellen, die im selben Jahr dieselben Gas-Volumina erhalten (…) Das wird sehr schwierig“, sagt die französische Wettbewerbs-Ökonomin Paris Dauphine.
Rechtsanwälte beziehen sich in der Regel auf einen Präzedenzfall aus dem 1970er Jahren. Damals hatte Brüssel dem Bananen-Konzern United Brands – Chiquita – vorgeworfen, den europäischen Markt zu beherrschen und einen rücksichtslosen Verdrängungs-Wettbewerb zu führen. Der US-Konzern hatte die Bananen-Märkte in mehreren europäischen Ländern derart unter Kontrolle, dass die Preise in den jeweiligen Ländern sehr voneinander abwichen. Die Europäische Kommission konnte hinter dieser Preisbildung keinen Rechtfertigungsgrund finden und strafte United Brands wegen „missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung“ ab. Im Detail hatte United Brands gegen Artikel 86 der EG-Verträge verstoßen. Der Konzern musste im Dezember 1975 eine Geldstrafe 3,6 Millionen Mark zahlen.
Mariniello ist der Ansicht, dass das Vorgehen der EU-Kommission nach dem Vorbild des United Brands-Falls die Stimmung für Investitionen schwanken lassen könnte. Insbesondere Anleger, die sich in der Energie-Branche betätigen könnten sich durch einen derartigen institutionellen Eingriff auch künftig bedroht fühlen. Andere Analysten sind wiederum der Meinung, dass es Ausnahmesituationen gebe, in denen die Kommission einschreiten muss, um gezielt eine Monopolstellung eines Konzerns zu verhindern.
Ein Verfechter dieser Ausnahmesituationen ist der Chefökonom der EU-Wettbewerbsbehörde, Massimo Motta. 2007 veröffentlichte er gemeinsam mit einem weiteren Wissenschaftler einen Artikel mit dem Titel „Excessive Pricing in Competition Law: Never say Never?“.
In dem Artikel schreiben die Wissenschaftler, dass zwar „extreme Vorsicht bei der Verwendung von überhöhten Preisgestaltungs-Aktionen geboten ist (…) Doch es kann einige sehr außergewöhnliche Umstände geben, wo solche Maßnahmen gerechtfertigt sein“ könnten. Allerdings könnte die Klageandrohung der EU gegen Gazprom auch ein strategischer Schachzug sein, um die Verhandlungsposition kleinerer EU-Staaten gegenüber Russland zu verbessern.
„Aus rein wirtschaftlicher Hinsicht ist die Entscheidung der Kommission schwer zu rechtfertigen (…) Doch es könnte im Hinblick auf den nächsten Winter eine Mischung aus politischer Positionierung und Signalen gegen Gazprom sein“, sagt Creti.
Allerdings könnte der aktuelle Disput zwischen Gazprom und der EU-Kommission der Beginn einer neuen Verhandlungsrunde über Energiepreise in Europa sein. „Vielleicht will die EU-Kommission Gazprom dazu drängen, einen Preisvorschlag zu machen (…) Es ist wesentlich einfacher zu sagen, was unfair ist, statt zu sagen, was fair ist“, so Mariniello.