In Griechenland ist so einiges schief gegangenen. Die griechischen Bürger wurden bisher am stärksten von den Auflagen der internationalen Gläubiger getroffen (selbst der IWF räumte bereits Fehler ein – hier) und die im Zuge der Sparmaßnahmen verstärkte Rezession hat die kleine griechische Wirtschaft fast zum Erliegen gebracht. Doch die als notwendig erachteten Reformen der Troika sind nicht immer rechtsstaatlich gewesen, wie ein Urteil des EU-Rats nun zeigt.
Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte des EU-Rats kommt in seinem am Freitag mitgeteilten Urteil zu dem Schluss, dass zwei Reformen des griechischen Arbeitsrechtes zur Kostensenkung rechtsswidrig sind. Sie verletzen die Rechte der Arbeitnehmer und sollten beseitigt werden. Zwar besitzt das Urteil keinen bindenden Charakter, aber griechische Gewerrkschaften könnten es nutzen, um selbst noch einmal gerichtlich in Griechenland zu agieren. Diese hatten auch ursprünglich den Ausschuss um eine Überprüfung gebeten.
Bei den Reformen ging es um zwei Maßnahmen aus dem Jahr 2012, die die internationalen Gläubiger im Zuge des ersten Rettungspaketes verlangt hatten. Demnach wurde die Probezeit auf ein Jahr verlängert, in der der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, und der Mindestlohn für Arbeitnehmer unter 25 Jahren auf zwei Drittel des nationalen Mindestlohns gesenkt. Dadurch waren beispielsweise die Löhne der unter 25-Jährigen unter die Armutsgrenze von 580 Euro monatlich gesunken. Dies verstößt gegen die Europäische Sozialcharta.
„Dieses Urteil stellt die Rechtswidrigkeit der betreffenden Maßnahmen dar“, erklärte Luis Jimena Quesada, der Präsident des Ausschusses auf einer. Die notwendigen Anpassungen infolge der Wirtschaftskrise und der Auflagen des Rettungspakets dürften nicht zu einer Aushöhlung der Arbeitnehmer-Rechte führen, hieß es in dem Statement des Ausschusses.
Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte besteht aus 15 unabhängigen Experten, die für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Mitgliedsländer sie Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta achten und ihnen entsprechen.