Das Abkommen zum automatischen Austausch von Daten mit US-Firmen droht vor dem höchsten EU-Gericht zu scheitern. Die Entscheidung der EU-Kommission, dass ein Drittland wie die USA ein ausreichendes Schutzniveau für persönliche Daten bietet, sollte für ungültig erklärt werden, befand Generalanwalt Yves Bot am Mittwoch. Er begründete dies in seinem Schlussantrag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) damit, dass es keinen ausreichenden Rechtsschutz für EU-Bürger in den USA gebe, wenn dort personenbezogene Daten in großem Umfang von Firmen wie Facebook oder Google gesammelt würden. Die Richter des EuGH folgen meist der Ansicht des Generalanwalts.
Im vorliegenden Fall hatte ein österreichischer Student gegen das Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die Internet-Spähaktionen der NSA ans Licht gekommen waren. Nach Einschätzung von Generalanwalt Bot bedeutet der Datenaustausch von US-Internetfirmen mit der NSA einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten. Dieser Eingriff in die Grundrechte sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, vor allem, weil die US-Überwachung massiv und nicht zielgerichtet sei. Bot vertrat außerdem die Ansicht, dass die Entscheidung der EU-Kommission zugunsten des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens die Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden nicht aufhebe.
Für die EU-Kommission kommt das Gutachten des EuGH zur Unzeit, denn sie hat in den vergangenen zwei Jahren das Safe Harbour-Abkommen mit den USA neu verhandelt. Einem Reuters vorliegenden Dokument zufolge standen die Arbeiten daran kurz vor dem Abschluss. Grundlage der Vereinbarung ist die Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht.