Nach dem teilweisen Stopp von Zulassungen für bestimmte VW-Autos in der Schweiz, mehren sich einzelne Strafanzeigen. So haben bis jetzt etwa 600 Privatpersonen Strafanzeigen aus sieben Kantonen gegen VW eingereicht. Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, sollen diese nun gemäß einer Übereinkunft mit der Schweizer-Staatsanwälte-Konferenz von der Bundesanwaltschaft gesammelt werden:
„Ziel der Vereinigung der Strafanzeigen bei der BA ist es, die Thematik der VW/“Abgasaffäre“ nicht auf der Ebene von Einzelfällen in verschiedenen Kantonen strafrechtlich aufzubereiten, sondern eine gesamtschweizerische Lösung zu erzielen. Dabei werden alle Anzeigen gesammelt behandelt.“
In der Schweiz sollen der Amag zufolge 128.802 Autos vom Abgas-Skandal betroffen sein. Das Bundesamt für Straße (Astra) geht von ca. 180.000 Autos in der Schweiz aus. Allein die Kosten für Rückrufaktionen in der Schweiz liegen Schätzungen zufolge bei 295 Millionen Franken. Zuletzt hat der Konzern seine Rückstellungen für die weltweit millionenfachen Rückrufe auf 6,7 Milliarden Euro erhöht.
Trotz der Abgas-Affäre hat es das EU-Parlament aber in dieser Woche verpasst, die Autoindustrie tatsächlich schnell zu besseren Abgaswerten zu führen. Statt reale Tests einzufordern und die zu erfüllenden Abgaswerte zu senken, hat das Parlament nun reale Abgastests verlangt und gleichzeitig die zu erfüllenden Abgaswerte heraufgesetzt. So dürfen beispielsweise die Werte für Dieselfahrzeuge künftig um die Hälfte höher sein als zurzeit.
Neben dem Abgas-Skandal belastet VW in der Schweiz nun aber auch indirekt eine gegenüber vier VW-Händlern verhängte Sanktion. Die ASAG Auto-Service AG, die Autoweibel AG, die City-Garage AG, St. Gallen und die Garage Gautschi Holding AG sollen Preise abgesprochen haben. „Diese betraf Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerte für neue Autos der Marken des VW-Konzerns“, so die Schweizerische Wettbewerbskommission WEKO:
„In ihrem Entscheid vom 19. Oktober 2015 stellt die WEKO fest, dass diese Händler im März 2013 im Rahmen von regionalen Stammtischen des Verbandes der Partner des Volkswagenkonzerns (VPVW) die abgestimmte Rabattpolitik kommunizierten. Ziel dieser Treffen war die Umsetzung der vereinbarten Konditionen durch sämtliche zugelassene Händler der Marken des VW-Konzerns in der Schweiz.“
Nun drohen den Händlern Bußen in Höhe von 10.000 bis 320.000 Franken. Schließlich seien Preisabsprachen volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellten daher einen schweren Verstoß gegen das Kartellgesetz dar. Eine Selbstanzeige der Amag im Mai 2013 hatte daraufhin auch zu einer Untersuchung der vier Händler geführt. Die Amag muss im Einvernehmen mit der Wettbewerbsbehörde keine Buße zahlen.