Die Bundesregierung bindet die öffentliche Meinung bei geplanten Gesetzen nach Ansicht der OECD zu selten ein. „Zwar verfügt Deutschland über ein gut etabliertes System, um Sozialpartner, Verbände und Experten zu Gesetzesvorschlägen zu konsultieren“, erklärte die Industriestaaten-Organisation am Dienstag. „Eine breitere Öffentlichkeit ist in diese Prozesse jedoch nur selten eingebunden.“
Dies sei insofern bedenklich, da die Betroffenen von Gesetzen und Regeln nicht immer von traditionellen Partnern wie Gewerkschaften oder Unternehmensverbänden vertreten würden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schlägt deshalb vor, für größere Gesetzesvorhaben sogenannte Eckpunktepapiere zu veröffentlichen und zu diskutieren.
Sie kritisiert zudem, dass eine Nutzen-Analyse von Gesetzen bislang nicht vorgeschrieben sei. Gleichzeitig begrüßt die OECD, dass Deutschland durch das 2006 ins Leben gerufene Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung die Folgen von Gesetzen besser abschätzen könne. Die deutsche Wirtschaft habe seither allein durch die Prüfung von Verordnungen und Gesetzen Bürokratiekosten in Höhe von jährlich zwölf Milliarden Euro gespart.
„Regierungen tendieren dazu, all ihre Energie in Steuer- und Ausgabenpolitik zu stecken und vergessen darüber, dass es noch einen dritten Weg gibt, um Wachstum zu fördern: Regulierungspolitik“, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurria. „Wenn die Regierungen das magere Wachstum überwinden wollen, müssen sie die Schwächen in ihrer Rechtsetzung anpacken und sicherstellen, dass Gesetze in der Praxis ebenso gut funktionieren wie auf dem Papier.“