Die französische Regierung will als Reaktion auf die Anschläge vom 13. November die Befugnisse von Polizei und Ermittlungsbehörden deutlich ausweiten. Im Zuge einer Gesetzesreform sollen Maßnahmen dauerhaft erlaubt werden, die denen in Zeiten des Ausnahmezustands ähneln. Unter anderem soll künftig die Staatsanwaltschaft nächtliche Wohnungsdurchsuchungen anordnen können – bislang ist das außerhalb des Ausnahmezustands nur Untersuchungsrichtern erlaubt.
Die Polizei soll in bestimmten Fällen leichter Gepäck und Autos durchsuchen können, die Regeln zum Schusswaffengebrauch für Beamte sollen gelockert werden. Außerdem sollen mutmaßliche Dschihadisten nach einer Rückkehr aus Syrien oder dem Irak unter Hausarrest gestellt werden können, wenn sie Anschlagspläne in Frankreich hegen könnten – und zwar auch dann, wenn der Verdacht nicht für eine formelle Beschuldigung durch die Justiz ausreicht.
Darüber entscheiden soll das Innenministerium. Solche Maßnahmen werden bereits durch den Ausnahmezustand erlaubt, der nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten verhängt wurde. Außerhalb dieses Notstandes sind die Befugnisse von Polizei und Ermittlungsbehörden strikter begrenzt. Der Ausnahmezustand wurde im November um drei Monate verlängert und gilt damit bis Ende Februar.