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Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag die Klage eines irischen Abgeordneten gegen den neuen Rettungsschirm ESM abgewiesen. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen, erklärte das Gericht in Luxemburg.
Der irische Abgeordnete Thomas Pringle hatte vor dem EuGH die Rechtmäßigkeit des Rettungsschirmes infrage gestellt. Er bezweifelte, dass die Euro-Staaten beispielsweise das Recht hatten, den ESM zu ratifizieren, obwohl die abgeänderte Version des EU-Vertrages erst zum 1. Januar in Kraft tritt. Außerdem verstoße der ESM gegen die No-Bailout-Klausel, den Artikel 125 der EU-Charta, klagte Pringle (mehr hier).
Der Europäische Gerichtshof verwies darauf, dass der ESM das Haftungsverbot nicht verletze, also nicht gegen die No-Bailout-Klausel verstoße. So verbiete der EU-Vertrag nicht, dass die Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren, und außerdem würden die Staaten, die in den ESM einzahlen, nicht für die Schulden anderer Länder haften, machten die Richter deutlich. Darüber hinaus betonte der EuGH, dass der ESM auch das Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln nicht umgehe, da dieses nur für die EZB und nationale Zentralbanken gelte. Das schnelle Verfahren, mit dem der ESM ratifiziert wurde, verstoße ebenfalls nicht gegen EU-Recht, da beispielsweise die Kompetenzen der EU dadurch nicht vergößert worden seien. Die Erklärung des EuGH in ganzer Länge - hier.
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