Politik

Flüchtlinge: Dänemark verschärft Asylgesetze

Lesezeit: 1 min
26.01.2016 13:59
Das dänische Parlament hat am Dienstag seine Asylgesetze verschärft. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kostet künftig 500 Euro. Zudem werden die Bedingungen für den Familiennachzug erschwert. Seine Grenzen hat das Land bereits dichtgemacht.
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Das dänische Parlament hat eine deutliche Verschärfung der Asylregeln beschlossen. Laut der am Dienstag mit großer Mehrheit verabschiedeten Asylreform kann Flüchtlingen künftig Bargeld und Schmuck oberhalb von 10.000 Kronen (1340 Euro) abgenommen werden, um ihre Unterbringung mitzufinanzieren.

Flüchtlinge, die in ihrer Heimat nicht persönlich bedroht sind, dürfen erst nach drei Jahren den Nachzug ihrer Familienmitglieder beantragen - und müssen die Reisekosten selbst zahlen. Die Prüfung des Antrags kann weitere Jahre dauern. Damit verstößt Kopenhagen nach Ansicht von Menschenrechtsanwälten gleich gegen mehrere UN-Konventionen, indem Familien dauerhaft zerrissen werden.

Flüchtlinge mit besonderem Schutz (Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität, Religion, sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Meinung) erhielten bislang eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. Die Zeitspanne wird auf zwei Jahre verkürzt.

Wer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss künftig 3700 Kronen (rund 500 Euro) bezahlen. Für zweieinhalb der zurückliegenden drei Jahre muss eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden, zuvor galt dies für drei in den letzten fünf Jahren. Es werden überdies bessere Dänisch-Kenntnisse verlangt.

Die dänische Polizei kann das Gepäck der Asylbewerber nach Bargeld und Schmuck durchsuchen. Bargeld oberhalb von 10.000 Kronen (1340 Euro) und Gegenstände oberhalb dieses Wertes können eingezogen werden. Ausgenommen sind Gegenstände mit hohem persönlichen Wert für die Eigentümer, etwa Eheringe. Die Regierung wollte Geld schon ab einer Schwelle von 3000 Kronen einziehen, in Verhandlungen mit der sozialdemokratischen Opposition einigte sie sich auf die 10.000 Kronen.

Ähnliches gilt bereits in Deutschland. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Flüchtlinge verpflichtet, ihr Vermögen „aufzubrauchen“, bevor sie Leistungen vom Staat erhalten, wozu auch die Unterkunft in Heimen gehört. Die Obergrenzen werden von den Bundesländern festgelegt. In Baden-Württemberg sind es 350 Euro, also weniger als ein Drittel des dänischen Höchstbetrages. In der Schweiz wird Flüchtlingen schon seit den 90er-Jahren Bargeld oberhalb von 1000 Franken (gut 900 Euro) abgenommen, aber kein Schmuck oder andere Wertgegenstände.

Zudem hat Dänemark Anfang Januar wieder Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland eingeführt. Die Maßnahme soll Flüchtlinge ohne Papiere an der Einreise hindern. Zuvor hatte Schweden die Ausweispflicht an der dänischen Grenze wieder eingeführt.


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