Politik

Steuerpolitik: Schäuble setzt Ausnahmen für US-Firmen durch

Lesezeit: 2 min
08.03.2016 15:00
Die EU-Finanzminister haben sich im Grundsatz auf den Austausch von Steuerdaten internationaler Großkonzerne geeinigt. Für US-Konzerne hat Wolfgang Schäuble eine Sonderregelung von der Informationspflicht herausgeschlagen.
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Die EU-Finanzminister haben sich im Grundsatz auf den Austausch von Steuerdaten internationaler Großkonzerne geeinigt. Unternehmen sollen der am Dienstag in Brüssel getroffenen Vereinbarung zufolge ihre Umsätze, Gewinne und gezahlten Steuern in allen EU-Staaten gegenüber den Finanzämtern offenlegen, meldet Reuters. Die EU setzt damit die sogenannte BEPS-Initiative der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) um und will vor allem erreichen, dass Steuern in jenem Land gezahlt werden, in dem ein Konzern seine Gewinne erwirtschaftet. Ein formeller Beschluss der EU-Staaten soll bis Juni folgen.

Unklar war zuletzt noch, ob in der EU ansässige Tochterfirmen auch alle relevanten Informationen über ihre Muttergesellschaften im nicht-europäischen Ausland offenlegen müssen. Der nun erzielte Kompromiss sieht laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor, dass eine solche Verpflichtung erst 2017 greifen soll, wenn auch andere Länder wie die USA die Vorgaben von OECD und G20 anwenden. Dadurch soll ein zu großer bürokratischer Aufwand für Tochtergesellschaften vermieden werden. „Wenn die Mutter berichtet, kann die Tochter schweigen. Das ist das Schöne“, so Schäuble.

Die Vorschläge gehen nicht weit genug, sagt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold. Auch bei der Reform der Ratsarbeitsgruppe Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung gibt es keine relevanten Fortschritte. Diese Gruppe soll eigentlich gegen schädliche Steuerpraktiken in der EU vorgehen, ist aber bisher weitgehend gelähmt.

„Die beschlossene länderübergreifende Finanzberichterstattung hat ihren Namen nicht verdient. Die Finanzminister wollen offenbar keine grundlegenden Änderungen in der europäischen Steuerpolitik. Weiterhin halten sie an nationalen Hoheitsgebieten und Kompetenzen fest, die vor allem Großunternehmen bei der Steuervermeidung helfen. Die Zeche dafür zahlt der Steuerzahler.

Der Austausch von Steuerinformationen bringt nicht die dringend notwendige Transparenz in die europäischen Steuersysteme. Multinationale Konzerne mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro müssen ihre Informationen ausschließlich an die nationalen Steuerbehörden melden. Es obliegt weiterhin den nationalen Behörden, die Informationen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten zu teilen. Dass das nicht funktioniert, haben wir in der Vergangenheit gesehen. Auf Vorschlag von Finanzminister Schäuble sind Niederlassungen von Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, vorerst von der ohnehin schmalen Informationspflicht ausgenommen. Das wird Google, Facebook, Amazon, Starbucks und Co. freuen. Ohne die Information der kritischen Öffentlichkeit werden etliche Großunternehmen weiterhin die Nationalstaaten gegeneinander ausspielen. Die wichtigsten Steuerdaten müssen von Konzernen Land für Land transparent gemacht werden. Die EU-Kommission hat für die kommenden Monate dazu eine Gesetzesinitiative versprochen. Sie darf sich nicht hinter dem Beschluss der Minister verstecken, sondern muss einen Vorschlag vorlegen, der tatsächliche Transparenz bringt. Die schwarz-rote Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung in dieser Frage endlich aufgeben.

Auch bei der Reform der Ratsarbeitsgruppe Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung enttäuschen die Minister. Die verschwiegene Gruppe mit langweiligem Titel ist die zentrale Stelle für die Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs in Europa. Die Arbeitsgruppe ist gelähmt, weil Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen und das Mandat der Gruppe neue Formen der Steuervermeidung nicht umfasst. Aus den Dokumenten, die uns im TAXE-Sonderausschuss vorliegen, wissen wir, dass vor allem die Niederlande und Luxemburg immer wieder Fortschritte für mehr Steuergerechtigkeit blockiert haben. Es ist dringend notwendig, dass die Arbeitsgruppe Beschlüsse mit Mehrheitsentscheidung fällen kann und das Mandat erweitert wird. Aber jede Reform wurde um mindestens ein Jahr verschoben. Das ist ein Armutszeugnis für die deutsche Bundesregierung, die die Blockadehaltung einiger weniger Mitgliedsstaaten akzeptiert zum Nachteil der Steuerzahler.“

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