UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi hat sich "zutiefst besorgt" über die sich abzeichnende Vereinbarung der EU mit der Türkei zur Lösung der Flüchtlingskrise geäußert. Er habe Bedenken gegen eine Regelung, welche die Rücksendung von Flüchtlingen von einem Land in ein anderes vorsieht, solange es keine Garantien für deren Schutz und die Einhaltung internationalen Rechts gebe, sagte Grandi am Dienstag in Straßburg.
In einer Stellungnahme kritisiert das UNHCR den geplanten DEal: „Wir sind sehr beunruhigt über die Einigung, wonach die Flüchtlinge zurück in die Türkei geschickt werden sollen. Die Türkei ist bereits Gastgeber für drei Millionen Flüchtlinge. Wir denken nicht, dass es eine gute Idee ist, noch mehr Flüchtlinge in die Türkei zu schicken (…) Europas Neuansiedlungsverpflichtungen bleiben im Vergleich zu den Anforderungen (d.h. 20.000 Plätze innerhalb von zwei Jahren auf einer freiwilligen Basis) sehr gering.“
Grandi erinnerte vor dem Europaparlament an die Anforderungen, die das internationale Recht für die Rücksendung von Flüchtlingen "in ein Drittland" vorsieht. Dieses müsse die Verantwortung für das Asylverfahren übernehmen und garantieren, dass niemand ohne Prüfung seines Asylantrags abgeschoben wird. Wenn ein Flüchtling Asyl erhalten habe, müsse er Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Ausbildung, ärztlicher Versorgung und bei Bedarf zu Sozialhilfe erhalten.
Auch müssten vor einer Rückführung, beispielsweise aus Griechenland, "Hochrisikogruppen" von Flüchtlingen definiert werden, forderte Grandi. Diese dürften selbst dann nicht zurückgeführt werden, wenn alle zuvor genannten Bedingungen erfüllt seien.
Die Türkei hatte der EU am Montag bei einem Gipfel in Brüssel vorgeschlagen, alle neu ankommenden Flüchtlinge aus Griechenland zurückzunehmen - gegen weitreichende Zugeständnisse. So soll die EU für jeden Syrer, den Ankara aus Griechenland zurücknimmt, einen der 2,7 Millionen Syrer aufnehmen, die schon in der Türkei leben. Das Vorhaben stößt auch bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik.
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte am Dienstag, die "Details" für die geplante Vereinbarung müssten noch festgelegt werden. Diese würden "selbstverständlich" sowohl das EU-Recht als auch das Völkerrecht einhalten.
Die UN hält dies allerdings für nicht möglich: Der Europa-Direktor des Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Vincent Cochetel, hält diese Verpflichtung der EU für zu gering. Er ist der Ansicht, dass der Flüchtlings-Deal zwischen der EU und der Türkei unrechtmäßig sei. „Die kollektive Ausweisung von Ausländern ist im Rahmen der Europäischen Konvention der Menschenrechte verboten“, zitiert ihn der Guardian.