Politik

Bundeswehr soll im Fall des „inneren Notstandes“ eingesetzt werden

Die Bundesregierung plant offenbar eine Änderung des Grundgesetzes, um die Bundeswehr im Falle eines „inneren Notstandes“ auch in Deutschland einsetzen zu können. Die Sicherheitslage könne dies erforderlich machen.
12.04.2016 01:58
Lesezeit: 1 min

In der Bundesregierung gibt es einem Zeitungsbericht zufolge Pläne, den Einsatz der Bundeswehr im Innern durch eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen. Dies gehe aus einem ersten Entwurf des Verteidigungsministeriums für das "Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" hervor, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Darin heiße es, bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im "Fall des inneren Notstandes" einsetzen.

"Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen" machten aber "Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen", heiße es in dem Entwurf. Aus der Union gibt es immer wieder Forderungen zu einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren, der per Grundgesetz verboten ist.

In den Weißbüchern wird die sicherheitspolitische Gesamtlage analysiert, um daraus Konsequenzen für die Ausrichtung der Bundeswehr abzuleiten. Das erste Weißbuch erschien 1969, das bislang letzte Weißbuch wurde 2006 veröffentlicht.

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