Deutschland

Regierung plant kein neues Gesetz zum Schutz vor Übernahmen

Die Bundesregierung will deutsche High-Tech-Firmen offenbar nicht mit Hilfe von Gesetzen vor Übernahmen durch ausländische Investoren schützen. Das geltende Recht biete bereits eine ausreichende Basis, um Übernahmeangebote wie im Fall des Roboterbauers Kuka zu prüfen und auch zu verzögern.
17.06.2016 13:09
Lesezeit: 1 min

„Es wird kein Kuka-Gesetz geben“, sagte am Freitag eine Sprecherin des deutschen Wirtschaftsministeriums. Auch die frühere Ankündigung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass es keine Gesetzesänderungen in diese Richtung geben wird, etwa beim Außenwirtschaftsgesetz, gelte unverändert fort. Darstellungen des Handelsblatt (Freitagausgabe), die Regierung sei entschlossen, deutsche Firmen vor dem beliebigen Zugriff ausländischer Investoren zu schützen und prüfe dabei alle Optionen, wollte die Sprecherin nicht weiter kommentieren.

Die Bundesregierung kann das Übernahmegebot des chinesischen Hausgeräte-Herstellers Midea für den Augsburger Roboterbauer Kuka bereits auf Basis des geltenden Rechts prüfen und die Transaktion damit verzögern. Ob eine solche Prüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht in Frage kommt, entscheidet sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erst, wenn konkrete Verträge vorliegen. Bisher ist das nicht der Fall. Das Handelsblatt berichtet, die Regierung prüfe alle Möglichkeiten, um deutsche Firmen in bestimmten Fällen vor Übernahmen durch ausländische Investoren zu schützen. An entsprechenden Konzepten werde gearbeitet, ohne dass es bislang einen konkreten Plan für Gesetzesänderungen gebe.

Entsponnen hat sich die Debatte am Fall des Kuka-Konzerns, für den Midea eine 4,5 Milliarden Euro schwere Offerte abgegeben hat. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, sie würde sich über ein Alternativangebot aus der deutschen oder europäischen Wirtschaft freuen. Gabriel will laut früheren Aussagen auf europäischer Ebene eine Diskussion anstoßen, ob und wie man strategisch wichtige Firmen in der EU gegen Übernahmeangebote aus Ländern schützt, die ihrerseits so etwas in ihrem Lande nicht ermöglichen würden - wie etwa China.

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