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15.08.2016 00:04
Die beiden Unternehmen Dow und DuPont wollen sich zusammentun. Die EU-Kommission hat jedoch Bedenken gegenüber der Fusion der beiden US-amerikanischen Pflanzenschutz- und Saatgut-Konzerne. Das Vorhaben könnte den Wettbewerb bei Pflanzenschutzmitteln, Saatgut und petrochemischen Erzeugnissen einschränken.

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Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der geplante Zusammenschluss von Dow und DuPont mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Existenzgrundlage der Landwirte hängt davon ab, dass sie zu wettbewerbsfähigen Preisen Zugang zu Saatgut und Pflanzenschutzmitteln haben. Wir müssen sicherstellen, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen oder weniger Innovation bei diesen Produkten führt.“ Bei der Fusion würde der weltweit größte Konzern in dieser Branche entstehen.

Sowohl Dow als auch DuPont haben ein umfangreiches Portfolio an Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln für eine Reihe von landwirtschaftlichen Kulturen. Beide Unternehmen entwickeln sogenannte „Gene-editing“-Technologien, die zu einer wesentlichen Beschleunigung der Züchtung neuer Sorten genutzt werden könnten. Nach dem geplanten Zusammenschluss könnten die Unternehmen weniger Anreize haben, Wettbewerbern Lizenzen für diese Technologien zu gewähren, oder die Entwicklung konkurrierender Technologien erschweren. Im Rahmen der Untersuchung wird außerdem geprüft, ob der Zugang der Wettbewerber zu Pflanzenschutzmittel- und Saatgutanbietern erschwert würde, wenn Dow und DuPont ihre Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut bündeln.

Dow und DuPont sind auch wichtige Anbieter von thermoplastischen Kunststoffen, die weithin für Verpackungen und Klebstoffe verwendet werden.

Das Vorhaben wurde am 22. Juni 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 20. Juli 2016 legten Dow und DuPont Verpflichtungsangebote vor, um die vorläufigen Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, dass diese Angebote nicht ausreichten, um ihre ernsthaften Zweifel an der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit der EU-Fusionskontrollverordnung zu zerstreuen. Die Kommission muss nun bis zum 20. Dezember 2016 einen Beschluss erlassen.


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