Schon seit fünf Jahren werden in den neuen deutschen Reisepässen biometrische Fingerabdrücke gespeichert. Schon damals hatte der Bochumer Anwalt Michael Schwarz gegen dieses Vorgehen geklagt. Nun haben auch die Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erhebliche Zweifel, ob sich die Bundesrepublik hierbei legal verhält. Das Gericht verlangt deshalb eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Für Schwarz bedeuten die Fingerabdrücke staatliche Überwachung. Der Bürger werde damit zu einem Verwaltungsobjekt. Die Gelsenkirchener Richter glauben nun ebenfalls, die Fingerabdruckpflicht könne den europäischen Richtlinien widersprechen. Die Erfassung der Fingerabdrücke sei demnach ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger.
Ziel der Fingerabdruckpflicht in den Reisepässen war eigentlich, illegale Einwanderung zu verhindern. Doch selbst das könne dem Verwaltungsgericht zufolge nicht auf diesem Weg erreicht werden. So könnten illegale Einwanderer einfach einen echten Pass nutzen, dessen Identität sie sich aneignen. Die Nachteile für den Bürger überwiegen also.