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ESM in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht ratlos, machtlos, mutlos

Lesezeit: 3 min
11.07.2012 02:36
Nach einem zwölfstündigen Verhandlungs-Marathon in Karlsruhe zeichnet sich ab: Das Bundesverfassungsgericht sucht nach einer Zwischenlösung für den ESM. Die Zeit dürfte dafür aber nicht reichen – zu fortgeschritten ist die Euro-Krise. Eine Analyse.
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Eigentlich sollte ein Gericht ja nach Recht und Gesetz entscheiden und Einflüsse von außen ignorieren. Nach den teilweise abenteuerlichen Drohung und Beschimpfungen durch Politiker (wie etwa von Graf Lambsdorff – hier) war dies für die Richter in Karlsruhe offenbar schon recht schwer. Dennoch erstaunte die Aussage von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, der zu Beginn der Verhandlung sagte, dass sich das Gericht der Gefahren einer Eilentscheidung bewusst sei. Voßkuhle: „Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.“

Darüber darf man sich wundern, weil die Schlagzeilen für Richter eigentlich gänzlich ohne Bedeutung sein sollten. Richter sind ja genau deshalb weisungsfrei und unabhängig, weil sie sich – im Unterschied zu den Politikern – nicht um eine gute Presse bemühen müssen. Umgekehrt gehört es zu den ungeschriebenen Regeln für die Medien, dass sie Justiz-Schelte unterlassen sollten – auch wenn ihnen der eine oder andere Richterspruch nicht gefällt.

Offenbar neigt Karlsruhe jedoch eher dazu, dem ESM mit einigen Verbesserungsvorschlägen durchzuwinken. Eine Bemerkung Voßkuhles könnte man dahingehend interpretieren: „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert.“ Es ist zwar nicht ganz klar, wo das Grundgesetz ein nicht kontrolliertes, immunes und im rechtsfreien Raum agierendes ESM-Direktorium fordert; oder aber die Aufgabe von parlamentarischen Kontrollrechten zugunsten einer supranationalen Institution. Und auch die Fixierung der Richter auf die 190 Milliarden Euro-Grenze erschließt sich im Hinblick auf die Verfassung nicht: Denn ob 10 oder 100 oder 1.000 Milliarden Euro – was mit dem Geld geschieht, kann der Deutsche Bundestag nicht beeinflussen. Daher ist die Problematik des ESM nicht die Größenordnung, sondern die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angesprochene „globale Verflechtung“. Hier müsste das Gericht eigentlich ansetzen – und feststellen, dass eben gerade wegen dieser Verflechtung von globaler Politik und globaler Finanzwirtschaft die Grenzen der demokratischen Legitimität eigentlich schon längst überschritten sind.

Hier aber würde sich das Gericht in eine juristisch graue Zone begeben. Dabei fühlt es sich offensichtlich und zu Recht nicht wohl.

Daher schlug Voßkuhle statt der möglichen Eilentscheidung binnen drei Wochen ein „Zwischenverfahren“ vor. Damit könnte sich das Gericht bis zur endgültigen Entscheidung einer „sehr sogfältigen Prüfung“ der Rechtslage widmen – und am Ende dann im Herbst entscheiden.

Ein solches Verfahren gibt es bislang nicht; aber in völkerrechtlichen Verträgen – und ein solcher ist der ESM – sind solche Zwischenschritte durchaus üblich. Das Gericht könnte zum Beispiel anregen, dass Bundespräsident Joachim Gauck, der als Notar für das rechtmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu sorgen hat (und sonst gar nicht), eine Art Vorbehalt zu seiner Unterschrift formuliert. Damit könnte der ESM in Kraft treten, und die Verfassungsrichter könnten prüfen.

Für Karlsruhe hätte dies den Vorteil, dass man beobachten könnte, ob der ESM schon in den kommenden Monaten aus dem Ruder läuft und je nach Entwicklung dann eine Entscheidung trifft.

Das sind, rein juristisch gesehen, keine schönen Aussichten. Aber wenn einem Gerichtspräsidenten zu Beginn einer so weitreichenden Entscheidung als erstes die ganz und gar vergänglichen Schlagzeilen der Medien einfallen, liegt der Gedanke nahe, dass das Gericht nicht im luftleeren Raum entscheidet.

Dies kann man dem Gericht nicht vorwerfen. Das Zaudern der Richter macht das grundsätzliche Dilemma sichtbar, in dem sich alle Beteiligten befinden: Politik, Geld und, um es mit Faust zu sagen, „leider auch“ die Juristerei befinden sich weltweit in einem unbeherrschten und unbeherrschbaren Prozess. Schuldenmacherei, um Wählerstimmen zu fangen; Zockerei mit virtuellen Finanzprodukten (man sehe nur nach Spanien, wie da nun die kleinen Sparer als erste ins Gras beißen müssen – hier); die allgemeine Versuchung, ohne Arbeit zu Reichtum zu kommen (in den USA gab es vor einigen Jahren einen Bestseller, in dem ein Finanzmanager seinem Sohn erklärte, wie man das Geld arbeiten lassen kann, um nicht selbst arbeiten zu müssen). In einem solchen Umfeld wird auch das Recht zur Fahne im Wind.

Vermutlich werden all die Erwägungen die Karlsruher Richter aber ohne Bedeutung sein: Euro-Krise, globale Schuldenkrise und die moralische Zerrüttung des Bankensektors (siehe Libor-Skandal – hier; oder den jüngsten Anlegerbetrug in den USA – hier) sind schon so weit fortgeschritten, dass es keinen geordneten Rückzug mehr geben dürfte. Möglicherweise spüren die Karlsruher Richter instinktiv, dass das Spiel aus ist. Sie wollen nicht diejenigen sein, die am Ende mit einer unbedachten Bewegung den Casino-Tisch umstoßen, weil sie sehen, dass die Spieler ohnehin schon am Boden kriechen, um die letzten Jettons aufzusammeln. Da gibt es selbst für ehrenwerte Richter nichts mehr zu gewinnen.


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