Deutschland

Bundesverfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

Der Eilantrag Peter Gauweilers ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Das Gericht wird wie geplant über die Eilanträge zum ESM und Fiskalpakt am Mittwoch sein Urteil verkünden.
11.09.2012 09:24
Lesezeit: 2 min

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Noch am Wochenende hatte der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch über die Eilanträge zum ESM und Fiskalpakt zunächst zu verhindern (hier). Gauweiler wollte den Rettungsschirm so lange stoppen, bis die EZB ihre Entscheidung zum Ankauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt rückgängig macht (Gauweiler forderte auch  eine Klage der Bundesregierung gegen diesen Beschluss – mehr hier).

Peter Gauweiler hatte seinen neuen Eilantrag damit begründet, dass der Beschluss der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen die Beurteilung der Euro-Rettungsmaßnahmen entscheidend geändert habe und somit zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Bundeshaushalt werden würde. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen mitteilte, wurde die Eilklage Peter Gauweilers jedoch abgelehnt, so dass es wie geplant am Mittwoch zu einer Verkündigung des Urteils kommen wird.

Gibt das Gericht den Eilanträgen statt, wird die Ratifizierung des ESM und des Fiskalpaktes auf Eis gelegt und eine mögliche Überprüfung der Gesetze auf ihre Verfassungskonformität ist die Folge. In diesem Fall ist Joachim Gauck auch nicht in der Lage, die beiden Gesetze mit seiner Unterschrift durchzuwinken. Ein offener Brief des Bundes der Steuerzahler an Joachim Gauck wollte dies ebenfalls – (hier).

Infolge dessen erfuhren nun die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Kritik von FDP und CDU. Der frühere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher appellierte in einem Gastkommentar im Tagesspiegel an das Bundesverfassungsgericht, dass es auch die Aufgabe habe, die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane zu wahren, immerhin gebe es ja „handlungsfähige Gesetzgebungsorgane“. Diese Aufgabe müsse auch bei dem Versuch, das Recht auf Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu missbrauchen, um damit "den europäischen Einigungsprozess in Deutschland und von Deutschland aus in Europa zu erschweren oder gar zum Stillstand zu bringen“, gewahrt werden, so Genscher. Schließlich enthalte das Grundgesetz sogar die Pflicht, „Europa zu einen und dem Weltfrieden zu dienen“.

Das „Schreckgespenst“, dass der ESM willkürlich unbegrenzt Gelder aus Deutschland abrufen könne, sei „schlicht nicht haltbar", schrieb Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) in einem Beitrag für die Rheinische Post. Die deutsche Haftung sei groß aber „eindeutig begrenzt“, fuhr er fort. Die parlamentarische Kontrolle werde gewahrt, wichtige Entscheidungen würden im Gouverneursrat getroffen, wo der Bundesfinanzminister die deutschen Interessen vertrete.

Dass in so genannten Notfällen das Parlament keinen Einfluss auf eine Entscheidung über Finanzhilfen hat und, dass das Kapital dem Gesetzentwurf zufolge weiter erhöht werden kann, erwähnte er jedoch nicht. Auch nicht, dass der ESM wie eine Bank Unternehmensanteile und Bankanleihen etc. kaufen kann und bei einem Ausritt eines Mitgliedslandes die Haftung auf die verbleibenden Länder übergeht. Genauso wenig wie die Immunität, die der Gouverneursrat genießen wird, zur Sprache kam – um nur einige der Gegebenheiten des ESM zu benennen.

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