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Peer Steinbrück hat sich nach der aufgekommenen Kritik an seinen Nebeneinkünften immer wieder darauf berufen, wie vorgeschrieben, allen notwendigen Daten auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht zu haben. Nun schaltet sich aber die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (TI) ein und wirft dem SPD-Kanzlerkandidaten vor, bei der Angabe seiner Nebeneinkünfte gegen die geltenden Bundestagsregeln verstoßen zu haben.
So habe Peer Steinbrück bei etlichen Nebeneinkünften lediglich die Namen der Redneragentur angegeben, über die er gebucht wurde, nicht jedoch die tatsächlichen Auftraggeber. Das müsste er allerdings angeben, „um dem Gedanken der bestehenden Regelung gerecht zu werden“, sagte der TI-Geschäftsführer Christian Humborg dem Spiegel.
Wie einige Bundestagsabgeordnete hält es auch Christian Humborg für notwendig, die Nebeneinkünfte in Zukunft gänzlich offenzulegen. So wird beispielsweise an der derzeitigen Offenlegung der Nebeneinkünfte auch kritisiert, dass es lediglich drei Stufen gibt, denen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte zuordnen müssen: Stufe 1 bis 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und Stufe 3 mehr als 7.000 Euro. Da die Abgeordneten nur die Stufe angeben müssen, ist nicht ersichtlich, wie viel sie beispielsweise tatsächlich bei Stufe drei bei einem Auftritt oder Ähnlichem verdient haben. Es könnten 7.001 Euro sein, aber auch 10.000 Euro.
Seit 2009 hat Peer Steinbrück so 80 bezahlte Reden und Vorträge gehalten und dafür ein Honorar von jedes Mal mehr als 7.000 Euro erhalten, wie aus der Internetseite des Bundestages hervorgeht. Das wären Nebeneinkünfte von mindestens 560.000 Euro seit 2009.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will nun die die Rechtsstellungskommission des Ältestenrats a, 18. Oktober über zu Tage gekommene Streitpunkte beraten. Alle Fraktionen seien sich einig, in Zukunft mehr Transparenz zu wollen.
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