Aktuell: Rüstungskonzern Lockheed feuert neuen Chef wegen Sex-Affäre
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil (AZ: 5 Sa 549/11) entschieden, dass die Mützen-Pflicht für Lufthansa Piloten keine Diskriminierung gegenüber ihren weiblichen Kollegen darstellt. Piloten sind damit weiterhin verpflichtet, ihre Mützen auch in Flughafen-Hallen aufzusetzen. Die entsprechende Betriebsvereinbarung der Lufthansa ist demnach rechtskräftig.
Die Pflicht sei dem „gewachsenen Erscheinungsbild“ der Piloten geschuldet, begründete die Lufthansa ihre Berufung. So dürften weibliche Pilotinnen auch Röcke tragen, während die Männer dazu verpflichtet sind, in Hosen den Dienst anzutreten.
Geklagt hatte ein Pilot, der vor einem Flug nach New York im Flughafengebäude ohne Mütze von seinem Vorgesetzten erwischt worden war. Daraufhin wurde er dvom Flug abgesetzt und erhielt einen Eintrag in seine Personalakte. Er klagte nun, dass Pilotinnen ihre Mütze auch nur freiwillig tragen müssten. Der Kläger fühlte sich aufgrund seines Geschlechts deshalb benachteiligt.
Während das Arbeitsgericht Köln dem Kläger noch Recht gab, wies das Landgericht Köln die Klage nun ab. Eine genaue Urteilsbegründung steht noch aus. Es ließ aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.
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