Jede zweite Internetseite für Kinder ist eigentlich gar nicht für diese geeignet. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (VZBV). Demnach nutzen viele Kinderseiten die Naivität der jungen User, um an ihre Daten zu kommen oder unbemerkt Werbung einzublenden.
Der VZBV prüfte für seinen Marktcheck insgesamt 52 Internetseiten für Kinder. Der Bundesverband leitete daraufhin 29 Unterlassungsverfahren ein, von denen 17 außergerichtlich geklärt werden konnten. „Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“, erklärt Gerd Billen vom VZBV. Oft seien redaktionelle Inhalte und Werbung nicht ausreichend getrennt. Gerade für Kinder ist es in diesen Fällen oft nicht möglich, die Werbung auch als solche zu erkennen.
Ein weiteres Problem seien die beliebten Gewinnspiele vieler Seiten. Hier würden häufig persönliche Daten abgefragt, die für de Teilnahme überhaupt nicht erforderlich seien. Carola Elbrecht vom Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ fordert den Schutz von Kindern „vor unzulässigen Datenabfragen“ mit neuen gesetzlichen Regelungen. „Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung“, so Elbrecht. Auf diese Weise könnten persönliche Daten von Kindern unter 13 Jahren lediglich mit der Zustimmung der Eltern abgefragt werden.