Finanzen

Jürgen Stark: EZB hat bei Irland-Rettung das Gesetz gebrochen

Ex-EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark sieht im Falle der Irland-Hilfen den Tatbestand der verbotenen Staatsfinanzierung durch die EZB gegeben.
17.02.2013 01:14
Lesezeit: 1 min

Eine direkte Staatsfinanzierung Irlands durch dessen Zentralbank dürfe es nicht geben, so der ehemalige EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark. Genau dazu sei es aber bereits gekommen. Stark erkennt einen Verstoß gegen das Mandat der EZB: Die irische Zentralbank halte „die in Staatsanleihen umgewandelten Schuldscheine, womit eine Staatsfinanzierung durch die Notenbank erfolgt. Dies ist nach Artikel 123 des EU-Vertrages verboten", heißt es in einem Gastbeitrag von Stark in der Welt.

Vergangene Woche einigte sich die irische Regierung mit der EZB auf einen „Deal“, der es Irland ermöglichen sollte, für einen Teil seiner Staatsschulden in Höhe von 64 Milliarden Euro, eine Fristverlängerung zu erhalten. Dazu sollte ein Schuldschein mit einem Wert von 28 Milliarden Euro gegen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 40 Jahren ausgetauscht werden (mehr hier). Die EZB drückte bei diesem Tauschgeschäft zwischen der Regierung und der irischen Zentralbank beide Augen zu, anstatt regulierend einzugreifen.

Für Jürgen Stark ist dieses Verhalten problematischsw für eine EZB, deren Mandat darauf ausgelegt ist, die Geldpolitik in Europa zu kontrollieren und direkte Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken zu verhindern. Der Einhalt der Währungsunion gerate durch diese Ausnahmen von der Regel in Gefahr. Dass die Zentralbanken Europas unabhängig von ihren Regierungen sein sollten, droht in Vergessenheit zu geraten (hier).

Indes steht die Finanzwelt am Rande eines Währungskrieges. Auf dem Gipfel der 20 führenden Wirtschaftsnationen in Russland G-20 wurde es bislang versäumt, Japan und die USA dazu zu verpflichten, ihren exzessiven Abwertungswettlauf zu  beenden. Bundesbank-Chef Jens Weidmann warnt bereits vor einem unkontrollierten Anstieg der Inflation (hier).

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