Ungarn lässt sich nicht gern Vorschriften von der EU machen – das hat sich bereits mehrere Male in der Vergangenheit gezeigt (hier). Und so nutzten auch diesmal die mahnenden Worte der EU oder des deutschen Außenministers Westerwelle nichts. Wie erwartet hat das ungarische Parlament die umstrittene Verfassungsänderung am Montag beschlossen. Eine Änderung, die sowohl die Rechte der Bürger als auch die des Verfassungsgerichts beschneiden. Es ist das vierte Mal, dass die neue ungarische Verfassung geändert wurde.
Die beschlossenen Veränderungen sehen beispielsweise vor, dass die ungarischen Verfassungsrichter entsprechende Verfassungszusätze und –änderungen nicht mehr inhaltlich, sondern nur mehr verfahrensrechtlich überprüfen dürfen. Zudem dürfen sie sich bei ihren Entscheidungen nicht mehr auf Urteile stützen, die vor Inkrafttreten der neuen Verfassung (Januar 2012) gefällt worden.
Durch die Verfassungsänderung werden darüber hinaus nun auch die Gesetze umgesetzt, die das Verfassungsgericht in den vergangenen Monaten stoppte. So kann beispielsweise die vom Ministerpräsidenten erwählte Chefin des Nationalen Justizamtes bestimmte Fälle ganz bestimmten Gerichten zuweisen, Obdachlose dürfen bestraft werden und Wahlwerbung in privaten Medien verboten werden. Darüber hinaus gilt der verfassungsrechtliche Schutz der Familie nun nur noch für Mann und Frau, die verheiratet sind und Kinder aufziehen. Zukünftig müssen sich Studenten außerdem, die eine staatliche Unterstützung wollen, dazu verpflichten, keine Arbeit im Ausland anzunehmen.