Unternehmen

Steuer-Erleichterung dank Leiharbeit: Fleisch-Industrie spart Millionen

Die deutsche Schlacht-Industrie ist geprägt von Leiharbeitern. Ein Zustand, der gleich zwei Vorteile für die Schlachtbetriebe mit sich bringt. Denn die Unternehmen profitieren nicht nur von den niedrigen Lohnkosten. Die Praxis mit der Leiharbeit erhöht sogar die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Betriebe von der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz befreien können. Das spart Millionen.
19.08.2013 16:43
Lesezeit: 2 min

Zwar beschweren sich EU-Länder wie Belgien und auch Frankreich über die niedrigen Löhne in der deutschen Fleischindustrie, aber die deutsche Bundesregierung hat sich daran bisher nicht gestoßen. Sie fördert dies sogar noch. Denn die deutschen Schlachtbetriebe profitieren nicht nur hinsichtlich niedriger Lohnkosten von den fragwürdigen Werksverträgen. Vielmehr erhöht sich durch diese Leiharbeiter auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfällt. Das sparte der Schlachtindustrie allein 2011 mehr als 27 Millionen Euro.

Um eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragen zu können, müssen die Stromkosten eines Unternehmens im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung bei über 14 Prozent liegen. Je geringer also die Bruttowertschöpfung umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Stromkosten bei über 14 Prozent liegen. Und dann steigt die Wahrscheinlichkeit, die EEG-Umlage nicht zahlen zu müssen.

„Die Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert“, so das Statistische Bundesamt. Interessanter Weise können die Schlachtbetriebe die Lohnkosten für ihre Stammbelegschaft aber nicht von der Bruttowertschöpfung abziehen. Die Kosten für Leiharbeiter mit Werksverträgen aber schon, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zeigt:

„Mit dem EEG 2003 wurde die Anspruchsvoraussetzung des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung bei der Besonderen Ausgleichsregelung eingeführt. Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung sind nach der Systematik der Fachserie 4, Reihe 4.3 des Statistischen Bundesamtes die Kosten für Zeitarbeitnehmer und durch andere Unternehmen ausgeführte Lohnarbeiten anders als die Kosten der eigenen Beschäftigten ansatzfähig.“

Je mehr Angestellte ein Schlachtbetrieb also durch Leiharbeiter mit Werksverträgen ersetzt, umso besser. Je höher der Anteil der Leiharbeiter, die über eine Drittfirma beschäftigt werden, umso geringer wird die Bruttowertschöpfung. Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Stromkosten deutlich über der Bruttowertschöpfung liegen und so eine Befreiung möglich wird.

Zwar weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass nicht „valide“ einzuschätzen sei, ob Unternehmen deshalb tatsächlich verstärkt Zeitarbeitnehmer einsetzen. Aber die Zahlen sprechen für sich. Immerhin 54 Unternehmen aus der Schlacht-Industrie wurden in diesem Jahr von der EEG-Umlage befreit. Allein 20 davon kommen aus Niedersachsen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden diese genannt.

Und das lohnt sich. 2008 sparten die Schlachtbetriebe etwa 719.000 Euro durch die Befreiung von der EEG-Umlage. Doch die Zahl der Leiharbeiter ist in den vergangenen Jahren immens gestiegen. Mittlerweile gehören nur noch 10 bis 20 Prozent der Angestellten zur Stammbelegschaft (hier). Und das spiegelt sich auch in den Ersparnissen durch die EEG-Umlage wieder. Der Bundesregierung zufolge sparten die Schlachtbetriebe durch die Befreiung 2011 – also nur drei Jahre später - immerhin 27 Millionen Euro.

Dass sich die Nutzung von Werksverträgen lohnt, zeigen auch die Umsätze der deutschen Schlachtbetriebe. Diese sind von 2010 von etwa 35,1 Milliarden Euro auf immerhin 40,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 gestiegen, so die Bundesregierung.

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