Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Für CDU und CSU sind die Nationalstaaten und die Identität ihrer Völker prägende Bestandteile eines Europas der Einheit in Vielfalt. Wir wollen kein zentralistisch organisiertes und regiertes Europa. Der Nationalstaat wird sich wandeln, aber auf Dauer Bestand haben. Im Rahmen der ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Kompetenzen arbeitet die Europäische Union nach bundesstaatlichen Prinzipien und Methoden. Daher treten wir für die Grundsätze der regionalen und lokalen Selbstverwaltung sowie der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ein.
Werden die EU-Verträge substantiell weiterentwickelt, wird hierfür ein Konvent einberufen. Daran wird, wie beim letzten Konvent auch, erneut die Zivilgesellschaft beratend beteiligt.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Eine gesamtschuldnerische Haftung aller EU-Mitgliedsstaaten über Eurobonds oder eine Transferunion lehnen wir strikt ab. Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Länder weiterhin Schulden machen und die Steuerzahler anderer Länder dafür gerade stehen müssen. Unserer Meinung nach ist es wichtig, dass Entscheidungsverantwortung und Haftung zusammenfallen. Das heißt Regierungen, die über die Finanzpolitik entscheiden, sollten letztendlich auch für ihre Schulden geradestehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich einzelne Staaten über Eurobonds und damit einhergehende Risikoverteilung auf viele, um die notwendigen Strukturreformen herumdrücken, weil sie die negativen Folgen weitgehend auf andere abladen können.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Über ein Bestrafung muss letztlich die Judikative entscheiden. Diese hat zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 266 StGB vorliegen. Mit ihrer Frage sprechen Sie vordergründig die Forderungen des Steuerzahlerbundes nach Aufnahme eines Haushaltsuntreuetatbestands in das Strafgesetzbuch an. Diesen Vorschlag teile ich persönlich nicht. Die Problematiken des Untreuetatbestandes sowie die gerade in Bezug auf Haushaltsuntreue ergangene Rechtsprechung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte können nicht durch einen neuen Straftatbestand beseitigt werden.