Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Europa wird sich noch positiver entwickeln, wenn es uns gelingt, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen. In vielen Bereichen ist es dazu notwendig, Kompetenzen nach Brüssel zu delegieren. Ebenso werden wir auch in inneren Fragestellungen nur bestehen können, wenn wir gleiche Standards für alle Mitgliedsstaaten anlegen, wie zum Beispiel bei der Stabilität unserer Währung. Neben der Währungsunion ist es Zeit, auch eine Fiskalunion zu schaffen. Dies alles könnte in einem neuen Konvent gelingen, der die europäischen Verträge grundlegend überarbeitet.
Wichtig ist dabei, dass das Subsidiaritätsprinzip ernster genommen wird als in den letzten Jahren – insbesondere von der Kommission. So könnten auf der einen Seite die Rechte des Europäischen Parlaments weiter gestärkt werden und auf der anderen Seite eine zweite Kammer (ein Senat beispielsweise) etabliert werden. Dieser Senat könnte, anders als der Rat, nicht mit Regierungsvertretern, sondern mit Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten besetzt sein. Sie würden das Subsidiaritätsprinzip dann, so wie heute die nationalen Parlamente, intensiv prüfen und die EU so in den Grenzen der Verträge halten.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Eine gemeinsame Haftung oder alleine die Ausgabe von Eurobonds ist in den Verträgen bewusst nicht vorgesehen und würde die völlig falschen Anreize setzen. Ziel bleibt der Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer Fiskalunion, durch die stabile Finanzen gewährleistet werden. Nur durch eine gemeinsame Schuldenbremse und wirksame, automatische Sanktionen für „Haushaltssünder“ werden wir es schaffen, zukünftig Staatsschuldenkrisen im Euro-Raum zu verhindern. Angela Merkel und die christlich-liberale Koalition haben sich zu Recht für diesen Weg stark gemacht.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
CDU/CSU und FDP haben erst kürzlich z.B. den Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren ausgebaut. Jeder Bürger hat nunmehr das Recht auf gerichtlichen Rechtschutz in angemessener Zeit. Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor. Gegen Behörden gibt es bereits die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Die Bürgerinnen und Bürger können sich also schon sehr gut gegen den Staat zur Wehr setzen.
Soweit ein Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes während der Ausübung seines Amtes einen Schaden verursacht, muss er diesen nach den Grundsätzen der „Amtshaftung“ auch ersetzen. In bestimmten Fällen wird diese Haftung jedoch vom Staat – also mehr oder weniger bereits durch die „Behörde“ - übernommen. Hierbei spielt Vorsatz und Fahrlässigkeit, wie auch in allen anderen Bereichen, in denen Menschen handeln, eine Rolle. Der Begriff „verschwenden“ kommt hier nicht vor. Ob Gelder „verschwendet“ werden, ist immer auch sehr subjektiv. Für den einen ist eine Investition in einer Region Wirtschaftsförderung, für den anderen ist es eine unnötige Geldausgabe.
Letzten Endes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Wahl, welche Partei und damit welches Programm sie wählen. Eine rechtliche Haftung für politische Entscheidungen, die nach Jahren nicht mehr beliebt sind, gibt es nicht. Allein die Frage, wer haften sollte, ist kaum zu beantworten: die Politiker, welche einen Beschluss gefasst haben? Auch diejenigen, die dagegen gestimmt haben? Die Politiker, während deren Mitgliedschaft im Parlament ein Projekt teurer wurde? Oder gar die Politiker, die im Amt sind, wenn ein Projekt, teilweise nach Jahrzehnten, fertig gestellt wird, die aber gar nicht an den Entscheidungen damals beteiligt waren?
Fraglich ist auch, wie sich der Schaden bemessen soll. Vor Jahren war zum Beispiel die Sanierung des Reichstages zum Sitz des Deutschen Bundestages hoch umstritten. Manch einer sprach von Verschwendung von Steuergeldern. Heute ist der Deutsche Bundestag mit seiner Kuppel ein Wahrzeichen unseres Landes. Müssen jetzt unsere Alt-Bundeskanzler und ehemaligen Minister und Abgeordneten haften, weil auch etwas günstiger und einfacher hätte gebaut werden können?
Die Forderung nach einer Haftung von Beamten und Politikern klingt immer sehr gut. Es zeigt sich aber, dass wir bereits mit den Straftatbeständen von zum Beispiel Untreue und Unterschlagung und mit der etablierten Amtshaftung Regelungen haben, die einen Ausgleich der Interessen herbeiführen. Für die richtigen politischen Entscheidungen müssen die Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen und ihr Kreuz an der richtige Stelle machen.