Deutschland

Gericht verbietet Telekom die Internet-Drossel bei Flatrate

Lesezeit: 1 min
30.10.2013 17:00
Pläne der Deutschen Telekom, das Internet ihrer Flaterate-Kunden zu drosseln, sind vom Landgericht Köln kassiert worden. Die Drosselung würde eine „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden darstellen. Grund zum Jubel ist das Urteil nicht: Die Telekom muss einfach nur den Namen Flatrate abschaffen. Dann kann sie weiter drosseln.
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Am Mittwoch hat das Landgericht Köln Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, wonach das Surftempo bei Internet-Flatrates gedrosselt wird.

Pläne der Telekom sehen vor, dass Festnetz-Kunden mit einer Internet-Flatrate ausgebremst werden, wenn sie zu viel surfen. Die Nutzung des kostenpflichtigen Internet-Fernsehens (IPTV) der Telekom soll von der Bremse ausgenommen werden, berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Laut den geplanten Vertragsbedingungen (Call-&-Surf) soll die Verbindung von bis zu 50 Megabit auf 2 Megabit pro Sekunde gedrosselt werden, sobald ein bestimmtes monatliches Datenvolumen überschritten wird (z.B. 75 Gigabyte). Ein ruckelfreies Anschauen von HD-Filmen in Echtzeit wäre dann nicht mehr möglich. Deutliche Einbußen der Qualität drohten auch beim Musikhören oder beim Internet-Telefonieren.

Die Verbraucherzentrale NRW, die die Klage gegen die Telekom eingereicht hatte, argumentiert, dass die Drosselung eine „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden sei. Diese sollten über die gesamte Laufzeit mit dem versprochenen Tempo surfen können. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die entsprechenden Klauseln für unzulässig.

Flatrate-Tarife mit einer maximalen Geschwindigkeit unter 50 Megabit pro Sekunde sollten nach den Plänen der Telekom sogar auf 384 Kilobit pro Sekunde gebremst werden. Hier hat die Telekom aber bereits anerkannt, dass diese extreme Drosselung um bis zu 99 Prozent unzulässig ist.

Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen. Für eine Surf-Bremse bestünde im Fall einer Flatrate dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr.

Allerdings ist ein anderer Fall viel wahrscheinlicher: Die Telekom wird einfach nicht mehr von der Flatrate sprechen. Denn im Kern hat das Gericht der Telekom nur verboten, einen Dienst, den die Telekom Flatrate nennt, zu drosseln.

Also dürfte die Telekom, die zunächst einmal Rechtsmittel einlegen wird, in Zukunft vermutlich von SurfStandard und Surf+ (oder so ähnlich) sprechen.

Und weiter drosseln.


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