Am Mittwoch wird vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit drei 3-Prozent-Hürde bei der kommenden Europawahl verhandelt. Im Sommer hatten Bundesrat und Bundestag die 3-Prozent-Hürde beschlossen, nachdem die 5-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt wurde. Den herrschenden Parteien droht erneut eine Niederlage in Karlsruhe.
Dieselben Argumente, die gegen die 5-Prozent-Hürde sprachen, sprechen auch gegen die 3-Prozent-Hürde, sagte Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Zusammen mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) klagen die Freien Wähler gegen die Hürde. Bis zur Europawahl im Mai 2014 soll sie gekippt sein.
Freie Wähler und ÖDP konnten Professor Hans Herbert von Arnim als Prozessvertreter gewinnen, der bereits erfolgreich gegen die 5-Prozent-Hürde geklagt hatte. Im November 2011 sagte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Prozentklausel zwar auf Bundesebene notwendig sei, um eine Zersplitterung zu verhindern. Eine vergleichbare Interessenlage auf EU-Ebene bestehe jedoch nicht:
„Das Europäische Parlament wählt keine Unionsregierung, die auf seine fortlaufende Unterstützung angewiesen wäre. Ebenso wenig ist die Gesetzgebung der Union von einer gleichbleibenden Mehrheit im Europäischen Parlament abhängig, die von einer stabilen Koalition bestimmter Fraktionen gebildet würde und der eine Opposition gegenüberstünde.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte formal zwar nur die 5-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt. Doch die vom Gericht benannten Gründe sprächen ebenso gegen die 3-Prozent-Klausel, so von Arnim:
„Bis zum Urteil vom 9. November 2011 fielen Millionen Stimmen nicht nur unter den Tisch, nein, sie kamen auch noch den Glücklichen, die den Sprung ins Parlament geschafft hatten, zugute. Also Parteien und Kandidaten, die von den betreffenden Wählern gerade nicht gewählt worden sind.“
Die Klage gegen die 3-Prozent-Klausel konnte von Arnim allerdings erst im Oktober einreichen, da sich Bundespräsident Joachim Gauck vier Monate Zeit ließ, das Gesetz zu unterschreiben. Bis zur Europawahl könnte es knapp werden.
Aiwanger erwartet nicht, dass die Karlsruher Richter am Mittwoch bereits ein Urteil fällen, es werde sich jedoch „eine Tendenz“ abzeichnen. Er erwartet, dass die Freien Wähler ins EU-Parlament einziehen werden. Auch die ÖDP geht davon aus, bei der Europawahl „zwei oder drei Mandate“ zu erringen. Die stellvertretende ÖDP-Bundesvorsitzende Susann Mai sagte:
„Nachdem die Bundesverfassungsrichter vor genau zwei Jahren die 5-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt hatten, bin ich optimistisch, dass wir erfolgreich sind und auch die 3-Prozent-Hürde keinen Bestand haben wird.“
Als einzige Bundestagspartei hatte die Linke gegen die 3-Prozent-Klausel gestimmt. CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne hingegen wollten sich auf diese Weise „unbequeme Konkurrenz vom Leib halten“, so Aiwanger. Denn viele Wähler würden kleinere Parteien wählen, wenn sie nicht befürchten müssten, dass ihre Stimme aufgrund einer Klausel unter den Tisch fällt.
Die CSU hatte Angst vor der 5-Prozent-Klausel, so Aiwanger. Denn bei einem schlechten Ergebnis in Bayern könnte sie die Hürde bundesweit verfehlen. Die FDP hatte die 3-Prozent-Klausel im Sommer mitbeschlossen, als sie in Umfragen noch bei circa 5 Prozent lag. Doch heute müssen sich die Liberalen Sorgen machen, ob sie die 3-Prozent-Hürde überwinden können.
Schon lange vor der AfD hatten die Freien Wähler die Euro-Rettungspolitik der etablierten Parteien kritisiert. Seit 2008 sind sie im Bayerischen Landtag. Doch bei der Bundestagswahl in November hatten sie aufgrund der 5-Prozent-Hürde keine Chance (mehr hier).
Mit keiner Partei könnten die Wähler hundertprozentig zufrieden sein, so Aiwanger. Doch eine größere Auswahl an Parteien mit realistische Chancen auf einen Einzug ins Parlament gebe den Bürgern zumindest die Chance, „das nächstkleinere Übel“ zu wählen.