Deutschland

Edathy: Vorwurf der Strafvereitelung gegen Innenminister Friedrich

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein Verfahren gegen Hans-Peter Friedrich wegen des möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen und wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Der frühere Innenminister hat die SPD bereits im Oktober über Edathy informiert.
13.02.2014 19:02
Lesezeit: 1 min

Die Affäre um den Innenpolitiker Sebastian Edathy erreicht nun auch die Bundesregierung: SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann gab am Donnerstag überraschend bekannt, dass sowohl SPD-Chef Sigmar Gabriel, Außenminister Frank-Walter Steinmeier als auch er selbst schon im Oktober vom damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich über Vorwürfe gegen Edathy informiert worden seien.

Noch am Mittwoch hatte Oppermann Aufklärung gefordert, aber verschwiegen, dass er seit Monaten informiert war (mehr hier).

Auch Hans-Peter Friedrich gerät wegen der Informationsweitergabe unter Druck. FDP-Vize Wolfgang Kubicki forderte in der Leipziger Volkszeitung ein Verfahren gegen ihn wegen „des möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen und wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt“.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte dem Tagesspiegel, dass sie sich mit dem Fall beschäftige. Ein Sprecher Friedrichs begründete das Vorgehen damit, dass der CSU-Minister sich wegen der politischen Dimension des Falles entschlossen habe, in einem vertraulichen Gespräch Gabriel zu informieren.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wusste nach eigenen Angaben bislang nicht, dass die SPD-Spitze seit Monaten von dem Vorgang informiert gewesen ist. „Wir sind davon völlig überrascht worden“, sagte Sprecherin Kathrin Söfker am Donnerstag. Man müsse sich zunächst mit den vorgesetzten Behörden beraten. Die Ermittlungsbehörde hält sich nach wie vor zum Verfahren bedeckt und hat offiziell nicht mitgeteilt, was Edathy vorgeworfen wird (hier).

Nach Informationen des NDR und der Süddeutschen hatte Edathy bereits im Dezember einen Anwalt beauftragt, bei mehreren Staatsanwaltschaften nach möglicherweise bevorstehenden Ermittlungen zu fragen.

In Ermittlerkreisen sei davon die Rede, dass der SPD-Politiker zwischen 2005 und 2010 Nacktaufnahmen unbekleideter Jungen im Alter zwischen acht und 14 Jahren bei einer kanadischen Firma bestellt habe. In Deutschland sei der Besitz dieser Kategorie von Fotos nicht strafbar. Allerdings begründe dies einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen.

Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit dem Schlag gegen einen aus Kanada geführten Kinderporno-Ring, bei dem im November mehr als 300 Verdächtige weltweit verhaftet wurden.

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