Spaniens Verfassungsgericht hat am Dienstag eine Erklärung des Regionalparlaments in Barcelona vom Januar 2013 für nichtig erklärt. Darin hatten die Abgeordneten das Recht auf politische und juristische Selbstbestimmung beansprucht.
Die Richter entschieden einstimmig, dass die Selbstbestimmungs-Erklärung des katalanischen Parlaments gegen Artikel 2 der spanischen Verfassung verstößt, berichtet die FT. Darin wird die „unauflösliche Einheit der spanischen Nation“ gefordert.
Zudem stellte das Gericht klar, dass es jedes Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens für ungültig erklären wird. Die katalanische Regierung plant ein solches Referendum für den 9. November. „Innerhalb des Rahmens der Verfassung kann eine autonome Gemeinschaft [wie Katalonien] nicht einseitig eine Referendum über seine Selbst-Bestimmung abhalten“, so das Urteil.
In Katalonien haben die Forderungen nach einer Abspaltung von Spanien in den letzten Jahren zugenommen. Demonstrationen haben wiederholt mehr als eine Million Katalanen auf die Straße gebracht. Die Regionalpolitiker haben diese Forderungen aufgenommen.
Kataloniens Präsident Artur Mas sagte, die Katalanen müssten zumindest das Recht erhalten, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden. Er hat den Katalanen versprochen, am 9. November ein nicht-bindendes „beratendes“ Referendum über die Unabhängigkeit von Spanien abzuhalten. Das spanische Verfassungsgericht hat dieses Referendum nun infrage gestellt.
Die spanische Regierung von Mariano Rajoy hatte Katalonien bereits im Dezember untersagt, ein Referendum über die Abspaltung von Spanien abzuhalten (hier). Nun hofft er, dass das Urteil des Verfassungsgerichts die katalanische Unabhängigkeits-Bewegung schwächt.
Zwar scheint das Urteil den rechtlichen Weg in Richtung eines Referendums zu verhindern. Doch es könnte auch eine entgegengesetzte Wirkung zeigen. Es könnte die katalanische Unabhängigkeitsbewegung stärken. Aktivisten fordern bereits die einseitige Erklärung der Unabhängigkeit von Spanien.