Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Berlin (IBB), Ulrich Kissing, wird gerichtlich gegen seine Absetzung vorgehen. Kissing wurde vom Verwaltungsrat der Bank, mit Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) an der Spitze, einstimmig die Abberufung des Bankers durchgesetzt.
Kissing wird vorgeworfen, während seiner Zeit bei der IBB die Zahlung von Sozialabgaben verweigert zu haben (mehr hier).
„Das ist eine schwerwiegende Verfehlung“, sagte Yzer. Sie sehe keine Alternative zur Absetzung des Vorstands-Chefs.
Tatsächlich hat Kissing die Frage der Sozialversicherungsbeiträge sofort nach Antritt seines Postens gestellt. Man hat ihm damals mitgeteilt, dass sein Vorgänger, Dieter Puchta, keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Kissing leite daraufhin ein Feststellungsverfahren zur Klärung der Versicherungspflicht. Das Verfahren bestätigte, dass er als Vorstand einer Gesellschaft öffentlichen Rechts Sozialabgaben zahlen muss. Kissing klagte gegen die Deutsche Rentenversicherung auf den genauen Beginn der Zahlungen vor dem Sozialgericht – und gewann.
„Es wird festgestellt, dass die Versicherungspflicht [...] erst am 11. Juni 2010 beginnt“, heißt es im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.
Die Deutsche Rentenversicherung legte Revision gegen das Urteil ein und verlor in erster Instanz. Das Verfahren dauert bis heute an. Kissing verwehrte sich nicht grundsätzlich gegen die Zahlung, sondern nur gegen den Zeitraum. Sowohl der Vorstands-Chef als auch die IBB bildeten entsprechende Rücklagen für die Sozialabgaben.
Im Februar wurde Wirtschaftssenatorin Yzer über den Fall unterrichtet. Sie lies daraufhin von den Wirtschaftsprüfern Deloitte und dem Berliner Rechtsanwalt Reinhold Kopp ein Gutachten zu dem Fall anfertigen. Diese kamen sechs Tage (!) später zu dem Schluss, dass es sich um eine schwere Pflichtverletzung handele und das Kissing mit den gerichtlichen Auseinandersetzungen nur Zeit gewinnen wolle.
Als besonders schwer lastet Yzer ihm darüber hinaus an, dass der ehemalige IBB-Chef die Aufsichtsgremien nicht über die laufenden Rechtsstreitigkeiten informierte.
„Auch daran ist das Vertrauensverhältnis zerbrochen“, so die Wirtschaftssenatorin.
Kissing kann die Entlassung nicht verstehen. Er habe das Thema der Versicherungspflicht zu Beginn seiner Tätigkeit zur Sprache gebracht und eine Klärung herbeizuführen versucht. Deshalb habe er das Feststellungsverfahren überhaupt erst eingeleitet. Das er den Verwaltungsrat nicht über die juristischen Verfahren informiert hat, sei sicher ein Fehler, aber kein Kündigungsgrund gewesen. Ihm ging es allein um Klärung einer offenen Rechtsfrage, und er habe dabei auch im Interesse der Bank gehandelt, heißt es aus Wirtschaftskreisen. Zudem habe er Anfang des Jahres seinen Anteil der Sozialabgaben für die komplette Zeit bei der IBB, immerhin 25.000, beglichen, sagte Kissing der Berliner Morgenpost.
Die Absetzung von Kissing sorgte in Berlin für Unverständnis. Warum sollte sich ein Banker, der in der Branche einen tadellosen Ruf genießt und für seine Korrektheit bekannt ist, sich bei einem Jahresgehalt über 500.000 Euro um die Zahlung von 8.000 Euro Arbeitnehmeranteil jährlich drücken sollte, bleibt Vielen unklar. Die Entscheidung sei unverhältnismäßig und schädlich für die IBB. Kissing habe als IBB-Chef herausragende Arbeit geleistet, indem er die Bank relativ unbeschadet durch die Finanzkrise gesteuert hat. Von ehemaligen Kollegen wird er als uneitel, pragmatisch und konstruktiv beschrieben.
Kissing kündigte bereits an gegen seine Absetzung juristisch vorzugehen. Er wird vermutlich arbeitsrechtlich Ansprüche geltend machen. Zudem wolle er sich gegen die Formulierung der Wirtschaftssenatorin Yzer wehren, er habe sich über Jahre hinweg geweigert, Sozialabgaben abzuführen. Diese Wortwahl unterstelle kriminelles Handeln.
Berlins Wirtschaftssenatorin Yzer war mit Kissings Arbeit bei der IBB wohl zufrieden, denn sie verlängerte seinen Vertrag erst im Januar bis 2017. Warum Yzer den IBB-Chef nur zwei Monate später so vorschnell rauswerfen lies, bleibt unklar. In politischen Kreisen Berlins kursiert eine einleuchtende Version: Yzer hat sich nicht mit dem Fall beschäftigt und war nach dem Skandal um die Steuerhinterziehung des Kulturstaatssekretärs André Schmitz nervös geworden. Schmitz hatte sein Steuervergehen dem Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit mitgeteilt. Wowereit ließ Schmitz eiskalt fallen - und rettete seine eigene Haut (hier).
Um ihr eigenes politisches Schicksal zu retten, ließ die CDU-Politikerin einen Top-Banker über die Klinge springen.
Juristen gehen davon aus, dass Kissing vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen dürfte. Das wird Berlin teuer zu stehen kommen. Man einigte sich bei seiner Vertragsverlängerung zuletzt auf ein Jahresgehalt von 526.000 Euro. Für den durch eine Mischung aus Unprofessionalität, Opportunismus und mangelnde Sachkenntnis der politischen Verantwortlichen muss der Steuerzahler aufkommen.
Der ist in Berlin dank des Party-Bürgermeisters Wowereit allerdings schon so lethargisch, dass ihn auch dieser neue Skandal kaum noch erschüttern dürfte.