Unternehmen

Wirtschaft: Mindestlohn gefährdet Praktikums-Plätze

Lesezeit: 1 min
31.05.2014 15:16
Mit der Einführung des Mindestlohns können Unternehmen keine freiwilligen Orientierungspraktika mehr anbieten, da sie zu teuer werden. Davor warnt die deutsche Wirtschaft. Vom Mindestlohn ausgenommen sind bislang nur Pflichtpraktika und jene mit höchstens sechswöchiger Dauer.

Deutsche Firmen warnen vor dem Verlust von Praktikumsplätzen, falls die große Koalition ihr Gesetz zur Einführung des Mindestlohns nicht ändert. „Die Pläne werden nach jetzigem Stand dazu führen, dass freiwillige Orientierungspraktika von Unternehmen so gut wie nicht mehr angeboten werden, weil sie zu teuer sind“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der Wirtschaftswoche. Der Bundestag müsse das Gesetz dringend nachbessern. Dieses sieht vor, dass nur Pflichtpraktika sowie Hospitanzen von maximal sechswöchiger Dauer von der Zahlung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde ausgenommen werden.

Wenige Tage vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag meldeten auch Unionspolitiker erneut Änderungsbedarf an. Die Einbeziehung längerer Praktika in den Mindestlohn könne sich als Bumerang erweisen, warnte der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann. Leidtragende wären Nachwuchskräfte, die parallel zum Studium Praxiserfahrung suchten, sagte er dem Focus.

Die Bundesregierung will durch die Regelung verhindern, dass junge Leute in schlecht bezahlten Langzeit-Praktika als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Der Bundestag soll am 4. Juli über den Gesetzentwurf abstimmen.

 

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