Bis zum 6. Februar findet in Brüssel die mittlerweile achte Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen in Brüssel statt. Die Diskussion über die spärliche Veröffentlichung von Dokumenten, die TTIP betreffen, geht indes weiter. Über „Missstände in Bezug auf den Zugang“ zu TTIP-Dokumenten klagen auch fünf Nichtregierungsorganisationen und haben nun Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly eingereicht. Konkret geht es dabei um den Zugang zu Dokumenten bezüglich des Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahrens, des Energie- und Chemiesektors, der Lebensmittelsicherheit und zu Papieren hinsichtlich der europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei Regulierungsfragen.
Das erste Mal hatten die Organisationen den Zugang zu diesen Dokumenten vor etwa einem Jahr, am 17. Februar, angefragt. Am 6. Mai, nach der maximalen 30-Tage-Frist, habe die Kommission erst geantwortet, so die Organisationen in ihrer Beschwerde. Dabei habe die Kommission „nicht nur die Anfrage abgelehnt, sondern versäumte es auch, stichhaltige Gründe“ für das Nein anzugeben. Die Pressesprecherin der Europäischen Bürgerbeauftragten O’Reilly bestätigte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten den Eingang der Beschwerde. Man prüfe derzeit, ob eine Untersuchung eingeleitet werde, so Gundi Gadesmann.
Den Nichtregierungsorganisationen zufolge verstoße die Kommission mit der Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten einerseits gegen die Aarhus Konvention und andererseits gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Die Aarhus Konvention „ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt“. So bestehen die Rechte „in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen“. Und im Juli hatte der Europäische Gerichtshof entscheiden, dass die Öffentlichkeit Zugang zu institutionellen Dokumenten erhalten solle. Nur in Ausnahmefällen sei eine Verweigerung möglich. Die Richter urteilten damals, dass Dokumente mit internationalem Bezug (wie es TTIP ist) nicht automatisch von den Europäischen Transparenz-Anforderungen ausgenommen seien.
Die Chancen für eine Untersuchung stehen EurActiv zufolge nicht schlecht. Für die Europäische Bürgerbeauftragte ist die Geheimhaltung um TTIP kein Neuland. „Am 7. Januar haben wir der Europäischen Kommission bereits zehn Vorschläge unterbreitet, wie die Transparenz der TTIP-Verhandlungen weiter verbessert werden kann“, so die Pressesprecherin der Bürgerbeauftragten zu den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Denn schon seit längerem laufe eine eigene TTIP-Untersuchung. Im Zuge der Untersuchungen erklärte die Bürgerbeauftragte damals:
„Die Kommission hat echte Anstrengungen unternommen, um die TTIP-Verhandlungen transparenter zu machen. Mir ist klar, dass die Kommission bisweilen auf Vertraulichkeit angewiesen ist, um effektiv mit den USA zu verhandeln. Amerikanischer Einspruch gegen die Veröffentlichung bestimmter TTIP-Dokumente allein ist jedoch kein ausreichender Grund, sie der europäischen Öffentlichkeit vorzuenthalten. Die Kommission muss jederzeit sicherstellen, dass Ausnahmen zum Grundrecht der EU-Bürger auf Zugang zu Dokumenten gerechtfertigt und gut begründet sind.“