Politik

Abkommen von Minsk: Vernunft, zumindest auf dem Papier

In dem Abkommen von Minsk wird erstmals der Tatsache Rechnung getragen, dass der russischen Bevölkerung im Donbass eine weitgehende Autonomie von der Zentralregierung in Kiew gewährt werden soll. Auf dem Papier klingt der Plan vernünftig. Ohne Querschüsse von den Konfliktparteien erscheint er auch durchsetzbar.
12.02.2015 17:24
Lesezeit: 2 min

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In der weißrussischen Hauptstadt Minsk haben Vertreter der Ukraine, Russlands und der Rebellen aus dem Donbass unter OSZE-Aufsicht eine 13 Punkte umfassende Vereinbarung über einen Waffenstillstand und andere Maßnahmen zur Beilegung des Ukraine-Konflikts unterzeichnet.

Das Wesentliche an dem Plan ist die Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, welches der Grund für den Konflikt ist: Die ethnischen Russen im Donbass wollen sich nicht einem Zentralstaat aus Kiew unterwerfen. Während die USA und in weiten Teilen auch die EU bisher stur auf das Prinzip der territorialen Integrität gesetzt haben, trägt der Plan den legitimen Forderung der russischen Volksgruppe in der Ukraine Rechnung.

Im einzelnen sieht die Vereinbarung der sogenannten Kontaktgruppe vor:

Waffenruhe: Am 15. Februar 0.00 Uhr Ortszeit tritt eine strikt einzuhaltende Waffenruhe in Kraft.

Abzug der Waffen: Die schweren Waffensysteme sollen bei den kleineren Kalibern 50 Kilometer hinter die Demarkationslinie zurückgezogen werden, die größeren Kaliber 70 Kilometer und Raketensysteme 140 Kilometer. Dabei gelten für die Separatisten die bereits im September ausgehandelten Grenzlinien als Ausgangspunkte. Der Rückzug soll spätestens zwei Tage nach Beginn des Waffenstillstands beginnen und binnen 14 Tage abgeschlossen werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) soll dies überwachen - auch mit Satelliten, Drohnen und Radar.

Lokale Wahlen: Bereits am ersten Tag der Waffenruhe sollen die Gespräche über Kommunal- und Regionalwahlen "in Übereinstimmung" mit ukrainischem Gesetz beginnen. Spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens soll das ukrainische Parlament in einer Resolution die Gebiete festlegen, die einen Sonderstatus erhalten. Dieser soll für jene Gebiete in den Regionen Donezk und Luhansk gelten, die zur Zeit des Minsker Abkommen vom September unter Kontrolle der Rebellen waren.

Die Wahlen sollen im Rahmen der Kontaktgruppe vorbereitet und international überwacht werden.

Amnestie: Für die Rebellen gibt es eine Amnestie.

Gefangenenaustausch: Fünf Tage nach dem Rückzug der Waffen soll der Austausch von Gefangenen und Geiseln beider Seiten beendet sein.

Humanitäre Hilfe: Beide Seiten sollen den sicheren Zugang der Menschen zu humanitären Hilfslieferungen gewährleisten.

Versorgung der Ost-Ukraine: Die Regierung in Kiew soll die Zahlungen für die Menschen in den von Rebellen kontrollierten Gebieten wieder aufnehmen. Dabei geht es etwa um Renten- und Gehaltszahlungen und die Einbeziehung in das ukrainische Bankensystem. Auch sollen die Modalitäten für die Abwicklung anderer Zahlungen wie die fristgerechte Begleichung von Strom- und Gasrechnungen sowie die Wiederaufnahme der Steuerzahlungen gemäß dem ukrainischen Recht geregelt werden.

Grenzkontrolle Russland und Ukraine: Einen Tag nach den regionalen Wahlen soll die Ukraine wieder die volle Kontrolle der Grenze zu Russland in den Rebellengebieten übernehmen. Dies soll gelten bis zum Abschluss einer umfassenden politischen Regelung, die bis Ende 2015 angestrebt wird.

Abzug der Söldner: Alle ausländischen Kämpfer und Waffen sollen das Land verlassen. Alle "illegale Gruppen" sollen entwaffnet werden.

Verfassungsreform: Bis Ende 2015 soll eine Verfassungsänderung umgesetzt werden, die eine Dezentralisierung und einen Sonderstatus für die Gebiete in der Ostukraine vorsehen. Im Rahmen dieser Reform soll etwa eine Amnestie für die Rebellen, eine sprachliche Selbstbestimmung der meist russischsprachigen Bevölkerung und eine enge, grenzüberschreitende Kooperation der Gebiete von Luhansk und Donezk mit den angrenzenden russischen Grenzgebieten festgeschrieben werden. Die Gebiete im Osten sollen das Recht auf die Bildung lokaler Polizeien erhalten

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