Politik

Vorleistung für US-Industrie: EU finanziert Fracking-Studien mit Steuergeld

Lesezeit: 2 min
14.06.2015 01:37
Obwohl es noch kein Freihandelsabkommen TTIP gibt, geht die EU-Kommission für die US-Regierung in Vorleistung: Um das von den Amerikanern für Europa vorgesehene Fracking voranzutreiben, finanziert die EU entsprechende Studien mit Steuergelden und plündert zu diesem Zweck die Forschungs-Etats.

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Um die Auswirkungen der Schiefergasgewinnung auf Umwelt und Gesundheit besser abschätzen zu können, unterstützt die EU nun zwei Forschungsprojekte finanziell. Im Rahmen des Forschungsprogramms Horizon 2020 der EU erhalten die Gelder aus dem dafür vorgesehenen Topf für die Schiefergas-Forschung im Umfang von etwa 12 Millionen Euro. Zwei andere Projekte hatten bereits zuvor die Zusage für EU-Gelder erhalten. Eines davon startete Horizon 2020 zufolge im Januar dieses Jahres und beschäftigt sich mit mathematischen Modellen zum Thema Fracking. Die Forscher selbst betonten, dass die EU-Gelder aber nicht den Gas-Unternehmen zugutekämen. Man arbeite zwar mit Unternehmen zusammen, aber die würden keine EU-Gelder erhalten. Indirekt profitieren die Unternehmen natürlich schon, weil sie sich die Bezahlung der Studien ersparen.

„Zum ersten Mal haben wir eine fest auf ein Thema zugeschriebene Aktion gestartet“, zitiert Science Business Robert-Jan Smits von der Europäischen Kommission. Eine Aktion, die die Forscher darin unterstütze, zu verstehen, wo die Gefahren liegen und wie man Auswirkungen auf die Umwelt verhindern könne. Zwar können die europäischen Regierungen frei entscheiden, wie sie das Fracking regulieren, aber sie müssen in die Lage versetzt werden, „fundierte und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen“, so Smits.

Welche Auswirkungen die national getroffenen Regulierungen des Frackings haben, zeigt ein aktueller Bericht der EU-Kommission. Die EU selbst gibt nur so genannte Mindestgrundsätze. Denn Schiefergas wecke „in einigen Teilen Europas zwar Hoffnungen, bei der Öffentlichkeit aber auch Befürchtungen“, sagt Umweltkommissar Janez Potočnik (Video). „Die Kommission reagiert auf Handlungsaufforderungen, indem sie Mindestgrundsätze vorgibt, die die Mitgliedstaaten befolgen sollen, um Umwelt- und gesundheitliche Bedenken auszuräumen und Betreibern und Investoren die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, die sie benötigen.“

Die entsprechenden Grundsätze sind allerdings sehr oberflächlich gehalten. Eben genau  so, dass die nationalen Regierungen möglichst viel selber regulieren können. So heißt es in der Mitteilung der Kommission, man fordere die Mitgliedstaaten insbesondere auf:

- Projekte vorauszuplanen und etwaige kumulative Wirkungen zu evaluieren, bevor Genehmigungen erteilt werden;

- Umweltauswirkungen und Umweltrisiken sorgfältig zu prüfen;

- zu gewährleisten, dass die Bohrlochintegrität den Bestpraktiken entspricht;

- die Qualität von Gewässern, Luft und Boden vor Ort zu kontrollieren, bevor die Bohrungen anlaufen, um etwaige Veränderungen feststellen und auftretende Risiken bewältigen zu können;

- Emissionen in die Luft, einschließlich Treibhausgasemissionen, durch Gasabscheidung unter Kontrolle zu halten;

- die Öffentlichkeit über die in den einzelnen Bohrlöchern verwendeten Chemikalien zu informieren und

- sicherzustellen, dass Bohrlochbetreiber während des gesamten Projekts bewährte Praktiken anwenden.

Die einzelnen Ergebnisse des EU-Berichts zeigen dann auch, wie unterschiedlich die einzelnen Länder bei der Regulierung des Frackings vorgehen. So gibt es beispielsweise in Rumänien und Ungarn keine Einschränkungen für das mögliche Fracking in bewohnten Gegenden. In Großbritannien, Österreich, Polen Litauen und Rumänien plant man ebenfalls keine Einschränkungen für Fracking in Gebieten, denen Überschwemmungen drohen. Naturparks stellen für einige EU-Länder auch keinen Grund dar, die Schiefergasförderung strenger zu regulieren, wie der Bericht zeigt.

Die deutsche Bundesregierung hat der EU unter anderem mitgeteilt, dass man plane, „die Nutzung der Frackingtechnologie bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und Erdwärme in Deutschland neu zu regeln. Die beabsichtigten Regelungen sollen darauf abzielen, „Risiken insbesondere für das Trinkwasser zu vermeiden, ohne jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten unangemessen zu beschränken“. Zusätzlich solle eine Überarbeitung der bisher geltenden nationalen Normen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren „mit dem Ziel größerer Transparenz, der Vorsorge vor Erdbeben, der Entsorgung von Reststoffen und der Beweislastregeln bei Schäden erfolgen“.

Am 17. Dezember hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages  mitgeteilt, dass der entsprechende Gesetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll. „Bei der Neuregelung werde der Schutz der Natur und des Trinkwassers an erster Stelle stehen.“ Im Gebiet von National -und Naturparks soll es ebenso wenig Genehmigungen geben wie in Trink- und Heilwasserreservoiren. Zu den geplanten Neuregelungen gehöre auch, dass die Beweislast für Schäden auf die Unternehmen verlagert werden soll.

 

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