Finanzen

Großbritannien erwägt Ausnahmen bei EU-Trennbankengesetz

In Großbritannien soll das geplante EU-Trennbankengesetz nicht für Banken gelten, die weniger als 35 Milliarden Euro Einlagen haben. Doch auch Finanzinstitutionen, die weniger als 100 Milliarden Euro Handelsgeschäft haben, sollen Erleichterungen erhalten.
16.06.2015 09:28
Lesezeit: 1 min

Britische Banken können beim geplanten EU-Trennbankengesetz Insidern zufolge auf Erleichterung hoffen. Die Regeln sollen für Geldhäuser Großbritanniens, die weniger als 35 Milliarden Euro Einlagen von Privatanlegern haben, nicht gelten. Hintergrund ist die Bankenreform des Landes, die bereits einen dickeren Kapitalpuffer in diesem Bereich vorsieht, wie aus Dokumenten hervorgeht, die die Nachrichtenagentur Reuters am Montag einsehen konnte. Zuvor war eine höhere Summe von 50 Milliarden Euro vorgesehen. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf könnte bereits am Freitag den EU-Finanzministern zur Überprüfung vorgelegt werden, sagten drei mit den Verhandlungen vertraute Personen.

Für Großbritannien wären die Änderungen ein Erfolg. Das Land will bis Ende 2017 ein Referendum über den Verbleib in der EU abhalten. Deshalb sollte ein Streit über Regeln für den Finanzsektor - eine der wichtigsten Branche für das Land - vermieden werden, wie Insider sagten.

Auch für alle anderen Banken zeichnen sich weniger strenge Vorgaben ab. Alle Institute, die weniger als 100 Milliarden Euro Handelsgeschäft haben, sollen Erleichterungen bekommen. Banken, die über dieser Summe liegen, müssen jedoch alle Vorschriften des neuen Gesetzes einhalten. Dazu zählen die Deutsche Bank, SocGen und BNP Paribas. Sie müssen dann eventuell mehr Kapitalreserven vorweisen, das Handelsgeschäft aber nicht zwingend abspalten

Das neue Bankengesetz ist bereits seit längerem Gegenstand von Diskussionen. Erst Ende Mai konnte sich der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments auf keine gemeinsame Position zur Trennung riskanter Bankgeschäfte von den Spareinlagen der Kunden einigen.

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