Gemischtes

Kachelmann: Bild-Zeitung zu Rekord-Strafe von 635.000 Euro verurteilt

Die Bild-Zeitung ist zur bisher höchsten Strafe der deutschen Pressegeschichte verurteilt. Das Landgericht Köln hat schwerwiegende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Wettermoderators Jörg Kachelmann als erwiesen angesehen.
30.09.2015 16:27
Lesezeit: 1 min

Die «Bild»-Zeitung (Print und Online) ist zur Zahlung einer Rekordsumme von 635.000 Euro Entschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt worden. Das Landgericht Köln erkannte dies am Mittwoch für insgesamt 38 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns zu.

Die bisherige Höchstsumme in einem solchen Verfahren in Deutschland lag bei 400.000 Euro in einem Rechtsstreit wegen Falschmeldungen über die schwedische Prinzessin Madeleine vor dem Oberlandesgericht Hamburg 2009. Das Kachelmann-Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - Springer will in Berufung gehen.

Fernsehmoderator Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Für Berichte bei Springer forderte er insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung. Das Gericht verurteilte die Axel Springer SE nun zu einer Zahlung von 335 000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300 000 Euro.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei «durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden».

Das Gericht konnte hier kein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit erkennen. Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als «frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch» stigmatisiert.

Dagegen sah das Gericht «keine vom Kläger angeführte Pressekampagne mit anderen Verlagen», wie es im Urteil heißt. «Vor dem Hintergrund der grundsätzlich bestehenden Konkurrenz der einzelnen Verlage stellt allein das wechselseitige Zitieren der Berichterstattung kein hinreichendes Indiz für ein planmäßiges und auf die Schädigung des Klägers gerichtetes Zusammenarbeiten der Verlage dar.»

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagte, das Urteil sei die Quittung für die «schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte». Die Axel Springer SE verwies hingegen darauf, dass das Gericht den Kampagnenvorwurf gerade nicht bestätigt habe. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, kündigte an: «Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über aufsehenerregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten.»

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