Der Diederichs Verlag muss den Vertrieb des Buches "Hexenjagd - Mein Schuldienst in Berlin" von Ursula Sarrazin stoppen und alle ausgelieferten Exemplare zurückrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun bekannt gewordenen Urteil. Die Ex-Lehrerin und Ehefrau des umstrittenen früheren Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin hat demnach in dem Buch eine Zweitklässlerin namentlich diskreditiert und damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt.(AZ: VI ZR 175/149)
Die Lehrerin arbeitete seit 1999 an Berliner Grundschulen und sollte nach Elternbeschwerden im Schuljahr 2010/11 versetzt werden. Sie ließ sich deshalb zunächst beurlauben und schied aus dem Schuldienst aus. 2012 veröffentlichte sie dann ihr Buch, in dem sie sich als Opfer einer beispiellosen Mobbingkampagne auch von Eltern beschreibt.
In der umstritten Passage nennt sie eine damalige Schülerin mit vollem Namen, die auf Wunsch der ebenfalls benannten Mutter die zweite Schulklasse überspringen sollte. Sarrazin verhinderte das und bezeichnete das Kind in dem Buch als unreife "Pseudo-Hochbegabte", der es an der erforderlichen Intelligenz und Sozialkompetenz fehle.
Der BGH wertete dies als Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des bei der Buchveröffentlichung zwölf Jahre alten Mädchens. Jedes Kind habe ein Recht auf eine "ungestörte kindgemäße Entwicklung". Dies Recht umfasse auch seine ungestörte "Entfaltung in der Öffentlichkeit", entschied das Gericht.
Ursula Sarrazin kann sich demnach auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil ihr Buch keine "Kunst" sei. Die Autorin erhebe vielmehr ausdrücklich den Anspruch, über Fakten zu berichten und wolle "Missstände im Schulsystem" aufdecken, heißt es im Urteil.
Ursula Sarrazin war früher SPD-Politikerin und ist mit Thilo Sarrazin verheiratet.