Finanzen

Neue EU-Regeln: Marktwerte für Verträge, die keinen Marktwert haben

Lesezeit: 3 min
26.01.2016 01:03
Versicherungen müssen unter dem neuen Regelwerk Solvency II Versicherungsverträge zu Marktwerten bilanzieren, obwohl es keinen Markt für Versicherungsverträge gibt. Deshalb müssen die Werte geschätzt werden. Um den besten Schätzwert zu ermitteln, muss eine eigene Welt geschaffen werden.

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Traditionell spielen die so genannten „versicherungstechnischen Rückstellungen“ eine zentrale Rolle: In diesen Rückstellungen werden die Verpflichtungen abgebildet, die sich aus den Versicherungsverträgen ergeben. Nach dem deutschen Handels- und dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch sind diese Reservierungen nach dem Vorsichtsprinzip zu erstellen, sodass für alle erkennbaren Belastungen vorgesorgt wird.

In der Solvenzbilanz müssen die Rückstellungen nur „im Mittel“ ausreichend sein. Dies bedeutet, dass die Reservierungen in manchen Jahren den Erfordernissen entsprechen werden, in manchen nicht.

Unter Solvency II haben die versicherungstechnischen Rückstellungen in erster Linie „jenem Betrag zu entsprechen, den ein Käufer bereit wäre, für die Übernahme eines Bestandes an Versicherungsverträgen mit den entsprechenden Verpflichtungen zu zahlen“. Da es, wie eingangs betont, keinen Markt für Versicherungsverträge gibt, muss dieser Betrag künstlich errechnet werden.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen in der Solvenzbilanz spielen die künftigen Zinsen eine entscheidende Rolle, wobei dieser Faktor besonders bei den langfristigen Lebensversicherungen zu beachten ist. Erwartet man hohe Zinsen, dann ist der Rückstellungsbedarf geringer, weil die Zinsen die Reservierung ergänzen, erwartet man niedrige Zinsen, so sind höhere Rückstellungen erforderlich.

Dieses Grundprinzip wird durch den Umstand korrigiert, dass höhere Zinsen auch die Gewinnbeteiligung steigen lassen. Für diese ist in den Rückstellungen vorzusorgen, wodurch der geschilderte Effekt, dass hohe erwartete Zinsen das Rückstellungserfordernis verringern, zum Teil wieder ausgeglichen wird.

Nur: Die künftigen Zinsen zu schätzen, ist nicht möglich. Man denke an das vergangene Jahr, in dem Monat für Monat eine Zinserhöhung in den USA erwartet wurde, die aber letztlich erst im Dezember erfolgte. In der Lebensversicherung müssen unter Solvency II die Zinsen aber für die kommenden Jahrzehnte geschätzt werden.

Die Vertreter der Versicherungsunternehmen haben verständlicher Weise erklärt, dass sie dazu nicht in der Lage sind und daher die Vorgaben von Solvency II nicht erfüllen können. Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat daraufhin erklärt, sie werde die „risikolose Zinskurve“ berechnen. Seit Februar 2015 wird dieses Konstrukt auf der Home-Page der EIOPA publiziert und Monat für Monat aktualisiert. Naturgemäß spielt der jeweils aktuelle Marktwert bei der Berechnung der Zinskurve eine entscheidende Rolle

Für jede Versicherung gilt ein anderer „bester Schätzwert“: Die Versicherungsunternehmen können sich allerdings nicht zurücklehnen und einfach die EIOPA-Kurve als Grundlage für den „best estimate“ bei der Berechnung der Rückstellungen anwenden. In der Praxis werden die Zinsen irgendwo über oder unter der EIOPA-Kurve liegen. Zudem hat jedes Versicherungsunternehmen eine eigene Struktur des Vermögens.

- Je nachdem, ob der Anteil der Werte, die stark schwanken, größer oder kleiner ist, sind auch die möglichen Belastungen größer oder kleiner.

- Zu beachten sind auch die Fristen: Wann laufen Anleihen aus? Von der Höhe der dann geltenden Zinsen werden die Erträge bei der Wiederveranlagung der Beträge aus den abgelaufenen Anleihen abhängen.

- In der klassischen Lebensversicherung profitieren die Kunden von hohen Zinsen, bei sinkenden Zinsen ändern sich die Ansprüche aber nicht parallel zur Marktentwicklung. Die Garantie bewirkt, dass die Zinsen unter das vereinbarte Niveau nicht fallen können. Somit ist der Marktzins nicht allein bestimmend.

- Auch der Aktionär profitiert von höheren Zinsen, bei sinkenden verringert sich der Ertrag entsprechend, da gibt es keine Bremse. Unter Umständen muss der Eigentümer sogar Kapital einbringen, um die Erfüllung der Zinsgarantie der Kunden zu sichern.

- Dass viele Gesellschaften derzeit keine neuen Garantie-Verträge abschließen, ändert angesichts des großen Bestands an Polizzen wenig an der Problematik.

Die Folge: Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren bewirkt, dass zahllose Varianten gerechnet werden müssen. Auch moderne Computer mit großen Kapazitäten brauchen Stunden und Tage, um den „besten Schätzwert“ für einen größeren Bestand an Versicherungsverträgen zu ermitteln.

Trotz dieses enormen Aufwands liegt am Ende doch nur ein „bester Schätzwert“ vor, der, wie erwähnt, nur im Mittel den Erfordernissen entspricht. Nun soll aber jener Betrag ermittelt werden, den ein Käufer für den Bestand zu bezahlen bereit wäre.

Durch die Übernahme der Verbindlichkeiten aus den Verträgen entsteht für den Käufer ein zusätzlicher Bedarf an Eigenkapital. Dieses Kapital soll aufgrund der Solvency-II-Regeln sechs Prozent abwerfen. Diese sechs Prozent stellen die „cost-of-capital“ dar. Bei der Berechnung des „best estimate“ müssen das zusätzlich erforderliche Eigenkapital und die daraus resultierenden Kapitalkosten als so genannte „Risikomarge“ berücksichtigt werden.

Der mit komplizierten Wahrscheinlichkeitsrechnungen ermittelten Rückstellungsbedarf und die Risikomarge ergeben zusammen jenen Preis, zu dem man einen Bestand an Versicherungsverträgen verkaufen könnte.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen entsprechen somit nur bedingt den Erfordernissen. Die Absicherung größerer Risiken erfolgt daher unter Solvency II über das Risikokapital. Die Höhe wird auf der Basis einer von der Aufsicht vorgegebenen Standard-Formel oder aufgrund eines von der Aufsicht zu genehmigenden „internen Modells“ ermittelt. Die Standard-Formel berücksichtigt auch nicht alle Risiken, die internen Modelle beinhalten vor allem Korrekturen der Standard-Formel, wenn diese nicht zu der jeweiligen Unternehmensstruktur passt.

Die Feststellung des tatsächlich notwendigen Kapitals geschieht im Rahmen der als ORSA bezeichneten, umfassenden Risiko-Ermittlung, die aber durch das Unternehmen selbst zu besorgen ist. Da zieht sich die Aufsicht, die im Übrigen zahllose Details regelt, zurück und überlässt die Ermittlung der Versicherung. Die Behörde behält sich aber das Recht vor, Korrekturen von ORSA, konkret einen höheren Kapitalbedarf vorzuschreiben.

Die Ermittlung des Solvenzkapitals wird in einem eigenen DWN-Bericht dargestellt.

***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF. 

Dies ist der dritte Teil der vierteiligen „Solvency II“-Serie

Lesen Sie hier

Teil 1: Neue EU-Regeln: Versicherer werden weniger Risiken absichern

Teil 2: Neue EU-Regeln: Versicherungen sollen Staats-Finanzierer werden

Teil 4: Neue EU-Regeln: Versicherer können Risiko-Puffer nur schwer berechnen

                                                                            ***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.


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