Politik

Ermittlungen gegen Hamburger Privatbank M.M. Warburg

Lesezeit: 1 min
24.02.2016 12:29
Ermittler haben die Räume der Hamburger Privatbank M.M. Warburg durchsucht. Das Geldhaus soll mit Scheinrechnungen geholfen haben, mehr als 20 Millionen Euro bei umstrittenen Dividendengeschäften beiseite zu schaffen. Mit so genannten Cum-Ex-Deals sollen sie sich mehrfache Steuerrückzahlungen erschlichen haben.
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Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg ist wegen umstrittener Geschäfte mit Dividendentiteln ins Visier der Ermittler geraten. Das Institut bestätigte am Mittwoch, ihre Geschäftsräume seien bereits Mitte Januar auf Betreiben der Kölner Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Die Ermittler aus dem Rheinland verdächtigen mehr als 100 Banken und wohlhabende Kunden, mit den Geschäften rund um den Dividenden-Zahltag zu Unrecht Kapitalertragsteuer in Milliardenhöhe kassiert zu haben. M.M. Warburg wies den Verdacht selbst aber zurück: „Eine mehrfache Erstattung von Steuern hat die Bank weder erhalten noch beantragt. Ebenso wenig stellte die Bank mehrfache Steuerbescheinigungen aus.“

Mit den sogenannten „Cum-Ex“-Geschäften machten sich Banken und ihre Kunden ein vermeintliches Steuerschlupfloch zu Nutze, mit dem sich Käufer und Verkäufer von Aktien die Steuern auf die Kapitalerträge erstatten lassen konnten, obwohl diese nur einmal gezahlt wurden. Zahlreiche Geldhäuser - von der HypoVereinsbank über die HSH Nordbank bis zur Commerzbank - haben sich mit den Behörden auf Strafzahlungen bereits geeinigt und teilweise auch Steuern zurückgezahlt.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung verdächtigen die Ermittler M.M. Warburg, angeblichen Drahtziehern von Cum-Ex-Deals geholfen zu haben, mehr als 20 Millionen Euro beiseite zu schaffen. Dazu habe die Traditionsbank Scheinrechnungen bezahlt, die von der Schweizer Bank Sarasin gekommen seien. Insgesamt gehe es um Börsengeschäfte im Volumen von mehr als 150 Millionen Euro mit drei Kapitalanlagefonds. M.M. Warburg wies das Vorgehen in der Stellungnahme zurück: Den Zahlungen liege ein Vertrag mit einer anderen Bank über die Vermittlung von Wertpapierumsätzen zugrunde. „Die Wertpapiergeschäfte erfolgten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.“ Das Institut unterstütze die Ermittlungen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte sich dazu konkret nicht äußern. Das Steuerverfahren gegen den Privatbankier Eric Sarasin wegen der „Cum-Ex“-Geschäfte war gegen eine Geldauflage von rund 200.000 Euro kürzlich eingestellt worden. Er war als stellvertretender Bankchef wegen der Vorwürfe zurückgetreten, hatte diese aber stets zurückgewiesen.

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