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EU-Gericht schränkt Werbung für Traubenzucker ein

Lesezeit: 1 min
16.03.2016 13:21
Dextro Energy darf nicht mit der positiven Wirkung von Traubenzucker werben. Ein Aufruf zum Verzehr von Zucker sei generell irreführend, entschied das EU-Gericht in Luxemburg. Dabei spiele es keine Rolle, ob die konkrete Aussage in der Anzeige der Wahrheit entspräche oder nicht.
EU-Gericht schränkt Werbung für Traubenzucker ein

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Dextro Energy darf für seine Traubenzuckerwürfel nicht mit positiven Aussagen über Glucose werben. Denn auch wenn diese Aussagen richtig seien, wäre es irreführend, zum Verzehr von Zucker aufzurufen, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied.

Nach EU-Recht müssen gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel zugelassen sein. Dextro Energy mit Sitz im rheinländischen Meerbusch hatte 2011 die Zulassung mehrerer Aussagen beantragt, etwa: „Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ oder „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa bestätigte, dass diese Aussagen richtig und auch weitere formale Kriterien erfüllt seien. Dennoch verweigerte die EU-Kommission die Zulassung der Werbung. Sie sende „ein verwirrendes Signal an die Verbraucher“. Denn die Werbung rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl weltweit eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde.

Dieser Argumentation folgte nun das EuG. Die Efsa überprüfe lediglich, ob die Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind. Die Kommission sei an eine positive Efsa-Entscheidung aber nicht gebunden. Sie dürfe vielmehr auch andere Ernährungsgrundsätze berücksichtigen.

Im konkreten Fall würden nur die positiven Aspekte von Traubenzucker für den Energiestoffwechsel herausgestellt, „ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen“. Dies sei „mehrdeutig und irreführend“ und dürfe daher nicht zugelassen werden, urteilten die Luxemburger Richter.

Dextro Energy kann gegen dieses Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.


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