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Die Forderungen der Kläger nach Schadenersatz von Facebook seien "plausibel", zitiert die APF den zuständigen Richter. Konkrete Summen nennt dieser aber nicht.
Im Mittelpunkt der Klage steht die im Jahr 2010 gestartete Gesichtserkennung auf Facebook, die beim Einstellen neuer Fotos Namen von darauf abgebildeten Freunden vorschlägt. Das Programm dahinter wertete bereits veröffentlichte Bilder aus und glich sie mit den neuen ab.
Nach massiven Protesten von Datenschützern schaltete Facebook diese Funktion
im Jahr 2012 wieder ab. Nach Auffassung der Kläger verstieß das soziale Netzwerk gegen ein Gesetz in Illinois zum Schutz von biometrischen Daten. Biometrische Erkennungsmerkmale des Gesichts seien gesammelt, gespeichert und letztlich ohne Erlaubnis für Markierungsvorschläge auf Fotos verwendet worden, argumentieren ihre Anwälte. Neben Facebook investieren auch andere Internetriesen wie Google in künstliche Intelligenz, um Nutzern zielgerichteter Angebote zu unterbreiten.
Trotz Masken bleibt man im Internet nicht mehr anonym. Die Facebook-Algorithmen sind inzwischen in der Lage, Personen auch ohne deren Gesicht zu identifizieren. Merkmale wie Haltung, Frisur oder Kleidung reichten dafür in über 80 Prozent der Fälle aus.
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