Politik

Unwetterschäden: Standardversicherungen helfen nur bedingt

Lesezeit: 1 min
30.05.2016 15:50
Die Unwetter des vergangenen Wochenendes haben teils zu verheerenden Schäden geführt. Doch nicht immer springt jetzt die abgeschlossene Versicherung ein. Nicht nur Immobilienbesitzer sollten daher ihre Vertragsbedingungen genau kennen.
Unwetterschäden: Standardversicherungen helfen nur bedingt

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Unwetter treffen Deutschland immer wieder. Kürzlich verwüsteten extreme Böen Teile der nordrhein-westfälischen Stadt Minden, in der Nacht zum Montag gab es in einigen Orten Baden-Württembergs und Bayerns teils dramatische Überschwemmungen nach Starkregen. Dazu kamen Wind, Hagelschlag und Blitzeinschläge. Und auch in den kommenden Tagen bleibt die Wetterlage kritisch. Was aber zahlen Versicherungen?

Unwetterschäden an Häusern oder Wohnungen übernehmen Gebäudeversicherungen standardmäßig oft nur teilweise, so die AFP. Immobilienbesitzer sollten daher dringend ihre genaue Vertragsbedingungen kennen. Typische Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Sturm- und Hagelschäden sowie Blitzeinschläge ab. Schäden durch Überschwemmungen aber tragen sie nur, wenn ergänzend auch eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden Elementarschadensoptionen heute beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung meistens automatisch mit angeboten, können von den Kunden aber abgewählt werden. Bei alten Verträgen fehlt dagegen oftmals ein Versicherungsschutz gegen Erdrutsche, sehr starken Schneefall oder die Sturzfluten aus überlaufenden Bächen und Gullys.

Auch bei der Versicherung der Wohnungseinrichtung ist die Lage ähnlich. Die normalen Hausratsversicherungen treten zwar für Folgeschäden durch Sturm und Hagel ein, außerdem greifen sie bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen. Schäden durch Überflutungen von außen decken sie aber nicht automatisch ab. Für solche Fälle muss eine zusätzliche Elementarschadensabdeckungsoption vereinbart werden, die ergänzend greift.

Bei Schäden an geparkten oder stehenden Autos greift die Teilkaskoversicherung. Das gilt etwa für Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden.

Wird ein Auto während der Fahrt von Bäumen oder Ästen getroffen, kommt es auf die genauen Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft nach Angaben des ADAC nur eine Vollkaskoversicherung.

Nicht übernommen werden generell außerdem auch Schäden durch Überflutungen, wenn der Autofahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt. Die trifft etwa dann zu, wenn er eine überschwemmte Fahrbahn benutzt.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Zu Weihnachten Zukunft schenken

Gerade zu Weihnachten wünschen sich viele Menschen, etwas von ihrem Glück zu teilen und sich für diejenigen zu engagieren, die es nicht...

DWN
Politik
Politik Trump ante portas: Deutschland muss sein Schicksal jetzt selbst bestimmen
14.12.2024

Am 20.Januar wird der neue (alte) US-Präsident Trump sein Amt in Washington antreten. Und schon jetzt zeichnet sich ab: Es könnte sehr...

DWN
Politik
Politik Kiew reagiert auf Probleme an der Front im Osten der Ukraine
14.12.2024

Die Ukraine steht an der Front schwer unter Druck. Nach mehreren Fehlschlägen muss nun ein hochrangiger General laut Medien abdanken. Auch...

DWN
Panorama
Panorama Schätzung: Zahl der Verkehrstoten 2024 nahezu unverändert
14.12.2024

Statistiker schätzen, dass die Zahl der Verkehrstoten nahezu unverändert bleibt. Das bedeutet: Noch immer sterben im Schnitt acht...

DWN
Technologie
Technologie DMA-Experiment: Google testet neue Suchergebnisse für Hotelsuche
14.12.2024

Google passt seine Suchergebnisse weiter an das EU-Digitalgesetz DMA an. In einem neuen Test entfernt das Unternehmen Hotelangebote aus den...

DWN
Politik
Politik DWN-Interview mit Thomas Bachheimer: BRICS-Staaten im Aufwind – Westen in der Krise?
14.12.2024

Der BRICS-Gipfel im russischen Kasan hat gezeigt: Die BRICS-Staaten entwickeln sich nicht nur zu einem wirtschaftlichen, sondern auch zu...

DWN
Politik
Politik Asylpolitik: Mehrheit der Bundesbürger gegen bisherige Flüchtlingspolitik in Deutschland - Bringt Assads Sturz einen Wendepunkt?
13.12.2024

Der Zusammenbruch des Assad-Regimes macht den Umgang mit syrischen Flüchtlingen zum entscheidenden Wahlkampfthema: Wer darf bleiben, wer...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Kurzarbeit im Fokus: Heil will Bezugsdauer verdoppeln
13.12.2024

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld soll von 12 auf 24 Monate verlängert werden. Warum diese Maßnahme wichtig ist und welche Folgen sie...

DWN
Immobilien
Immobilien Wahrzeichen statt Bauruine: Hamburger Unternehmer soll Elbtower fertigstellen
13.12.2024

In Hamburg sollte das dritthöchste Gebäude Deutschlands entstehen. Doch im Oktober 2023 stoppten die Arbeiten. Nun soll voraussichtlich...