Finanzen

BGH soll Freisprüche für Fitschen & Co überprüfen

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat Revision gegen die Freisprüche der früheren Deutsche Bank-Chefs Ackermann, Breuer und Fitschen eingelegt. Dabei geht es um den Fall des früheren Medienkonzerns Kirch.
18.10.2016 15:19
Lesezeit: 1 min

Die Münchener Staatsanwaltschaft will die Freisprüche für drei des Prozessbetrugs angeklagte ehemalige Deutsche-Bank-Chefs nicht auf sich beruhen lassen. Das Landgericht München I bestätigte am Dienstag, dass die Anklagebehörde Revision gegen das Urteil vom April eingelegt hat, berichtet Reuters. Das Gericht hatte die früheren Bankchefs Jürgen Fitschen, Josef Ackermann und Rolf Breuer vom Vorwurf des Prozessbetrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im Schadenersatz-Prozess des früheren Medienmagnaten Leo Kirch die Unwahrheit gesagt zu haben. Dafür sah das Gericht aber keine Anhaltspunkte.

Die Staatsanwaltschaft will das nun vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. Das Karlsruher Gericht prüft Urteile aber nur auf mögliche Rechtsfehler, eine erneute Beweisaufnahme findet nicht statt. Kassiert der BGH das Urteil, müsste der Fall neu aufgerollt werden. Mit welcher Begründung die Ankläger in Revision gehen, war zunächst offen. Die Behörde war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Revision richtet sich nach Angaben des Landgerichts nur gegen die Freisprüche für Fitschen, Breuer und Ackermann. Die Ex-Vorstände Tessen von Heydebreck und Clemens Börsig können damit aufatmen. Das Manager-Quintett hatte fast ein Jahr lang in der Sache vor Gericht gestanden. Fitschen ist der einzige von ihnen, der noch für die Deutsche Bank arbeitet, er ist Berater für das Asiengeschäft.

Die Anklage warf ihnen vor, sie hätten versucht, das Gericht in dem von Kirch angestrengten Prozess um die Pleite seines Medien-Imperiums hinters Licht zu führen, um ein Schadenersatz-Urteil abzuwenden. Die Bank hatte sich mit den Erben Kirchs letztlich auf einen gut 900 Millionen Euro schweren Vergleich geeinigt. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen wegen Prozessbetrugs gefordert. Richter Peter Noll sah für die Verschwörungstheorie, die sie den Bankern unterstellte, aber keine Anhaltspunkte.

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