Politik

Londoner Gericht: Parlament muss über Brexit abstimmen

Ein Gericht hat entschieden, dass das Parlament über den Austritt Großbritanniens aus der EU abstimmen muss. Die Regierung kündigte inzwischen an, das Urteil anzufechten.
03.11.2016 11:25
Lesezeit: 3 min

Die britische Regierung kann nach einem Gerichtsurteil den EU-Austritt nicht im Alleingang ohne Zustimmung des Parlaments auslösen. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage in diesem hoch brisanten Verfassungsstreit statt, der den Brexit-Zeitplan und eventuell den Austritt an sich in Frage stellen könnte. Premierministerin Theresa May lehnt es ab, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Das Gericht erklärte, es akzeptiere die von der Regierung vorgebrachten Argumente nicht. May ließ umgehend ankündigen, in der Sache nun den Obersten Gerichtshof einzuschalten. Laut einem Anwalt der Regierung ist dort für eine Anhörung bereits ein Zeitfenster Anfang Dezember reserviert.

Die Briten votierten im Juni in einem Referendum für den Brexit. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Danach beginnt der zweijährige Austrittsprozess. Der Zeitplan könnte nun durcheinandergeraten. Eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher. Die Hoffnung auf einen Aufschub beim geplanten EU-Austritt trieb das Pfund Sterling erstmals seit drei Wochen wieder über 1,24 Dollar. Die britische Währung kletterte um bis zu 1,2 Prozent auf 1,2448 Dollar.

May hatte den Beschwerdeführern um die Fondsmanagerin Gina Miller vorgeworfen, den im EU-Austrittsreferendum geäußerten Volkswillen unterlaufen zu wollen. Handelsminister Liam Fox äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung der Londoner Richter: „Die Regierung ist entschlossen, den Ausgang des Referendums zu respektieren.“ Sie werde ihr weiteres Vorgehen in dieser schwierigen Rechtsmaterie nun sorgsam abwägen.

Die Einbeziehung des britischen Parlaments in den Brexit-Prozess wird nach Ansicht des SPD-Politiker Axel Schäfer den Austritt des Landes nicht verhindern. „Ich erwarte nicht, dass das Unterhaus den Brexit-Prozess aufhalten wird, für den es eine Mehrheit im Referendum und in der jetzigen Regierung gibt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag. „Jetzt muss eine verantwortungslose Regierung zeigen, dass sie Verantwortung übernimmt“, fügte er hinzu. Es sei Aufgabe der Premierministerin Theresa May, eine Mehrheit im Unterhaus für ihren Kurs zu organisieren. „Ich rate der Labour-Partei, klar mit Nein zu einem Brexit-Kurs zu stimmen“, forderte Schäfer zugleich.

Auch der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Gunther Krichbaum, erwartet keine Kursänderung. „Wir müssen zunächst das Urteil des Supreme Courts abwarten“, sagte der CDU-Politiker zu Reuters. Er persönlich glaube nicht, dass der Supreme Court den Klägern recht geben werde. Zudem würden sich die Parlamentarier wahrscheinlich nicht gegen das Ergebnis des Brexit-Referendums stellen wollen.

Schäfer warnte vor weiteren Verzögerungen im Austrittsprozess: „Was auf keinen Fall passieren darf: Dass die Regierung die neue Situation nun als weiteren Vorwand nimmt, um den Artikel-50-Antrag zu verzögern. Wir müssen bis Ende März Klarheit haben.“ Dem schloss sich sein CDU-Kollege Krichbaum an: „Es ist absolut wünschenswert, dass wir bis März Klarheit haben, was Großbritannien nun will.“ Ansonsten drohe das vom früheren britischen Premierminister David Cameron angerichtete Chaos sich auch noch auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 auszuwirken. Laut EU-Vertrag muss ein Austrittsabkommen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Die Auswirkungen der Entscheidung werden von Beobachtern folgendermaßen eingeschätzt: „Es könnte sein, dass es nun zu Verzögerungen kommt und der März-Termin für den Antrag auf den EU-Austritt nicht zu halten sein wird. Auch Neuwahlen sind denkbar, verfügt Premierministerin May doch nur über eine knappe Parlamentsmehrheit. In den Umfragen liegt sie dagegen deutlich vorn. Wirtschaftlich könnte der Brexit etwas softer ausfallen, weil May den EU-Anhängern entgegenkommen muss. Denen spielt das Urteil in die Karten. Letztere muss May nun öffnen, da sie diese bislang bedeckt gehalten hat. Die Volatilität an den Märkten wird weiter bleiben, denn die Dauer der Unsicherheit wird verlängert“, sagte Florian Hense von der Berenberg Bank.

„Das ist ein überraschendes Ergebnis. Da allerdings viele pro-europäische Abgeordnete angekündigt haben, Volkes Wille zu akzeptieren, rechnen wir weiterhin damit, dass Großbritannien im nächsten Jahr Artikel 50 ziehen wird. Es könnte allerdings dazu kommen, dass die ursprünglich vorgesehene März-Frist nicht gehalten werden kann“, sagte James Knightley von ING.

„Die Tür zum Verbleib in der Europäischen Union hat sich damit ein stückweit geöffnet. Eine Mehrheit der Abgeordneten im britischen Parlament ist bekanntlich gegen den Brexit. Bei einem entsprechenden Votum könnte das Ergebnis der Volksabstimmung ausgehebelt werden. Die Unsicherheit an den Märkten und in der Wirtschaft bleibt natürlich - aber mit einer etwas angenehmeren Färbung. Es ist ohnehin erstaunlich, wie gut die Wirtschaft in Großbritannien die Brexit-Gefahr bislang weggesteckt hat. Wenn jetzt die Aussicht besteht, dass ein Brexit-Verzicht möglich ist, könnte sich die Schwäche des Pfunds relativieren. Der Druck auf Konjunktur und Inflation könnte abnehmen“, wird Jens Kramer von der NORDLB zitiert.

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