Das Bundeskabinett hat neue Pläne zur Versorgung der Bevölkerung in Katastrophenfällen beschlossen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der am Mittwoch nach Teilnehmer-Angaben beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem neue Befugnisse der Behörden vor. Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Als Beispiele für Katastrophen gelten kriegerische Auseinandersetzungen, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Anschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.
Aus dem Entwurf, welcher der Rheinischen Post vorliegt, geht etwa hervor, dass das Ministerium im Falle einer Versorgungskrise - hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle - künftig vorschreiben darf, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden. Als Maßnahme gegen Plünderungen sieht das Gesetz die Abgabe von Lebensmitteln unter staatlicher Aufsicht vor. Zudem sollen Wucherpreise durch feste Abgabemengen oder Festpreise vermieden werden.
Erst vor einigen Wochen hatte die Bundesregierung der Bevölkerung empfohlen, einen Vorrat an Wasser und Lebensmitteln zu halten.