Unbekannte Hacker sollen laut Reuters bei Russlands Zentralbank einen Millionen-Betrag gestohlen haben. Es seien insgesamt zwei Milliarden Rubel (umgerechnet 29,2 Millionen Euro) mittels gefälschter Zugangscodes von Konten abgeräumt worden, teilte ein Mitarbeiter der Zentralbank am Freitag mit. Insgesamt hätten die Diebe versucht, an fünf Milliarden Rubel zu kommen. Der Fall ruft Erinnerungen an den Beutezug von Cyberangreifern in Bangladesch wach, die bei der Notenbank 81 Millionen Dollar stahlen. Die Hacker nutzten dafür das internationale Zahlungsverkehrssystem Swift.
Ausländische Spione haben nach Angaben des Inlandsgeheimdienstes FSB zudem koordinierte Cyberangriffe auf das Bankensystem Russlands und eine Welle von Falschmeldungen in sozialen Netzwerken geplant. Dies sei vereitelt worden. Der Angriff sollte demnach am Montag starten und auf eine Reihe größerer Geldhäuser abzielen. Die Falschmeldungen sollten von einer Krise im Bankensystem, Insolvenzen und dem Entzug von Lizenzen handeln. "Der FSB hat die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Bedrohungen für die russische Wirtschafts- und Informationssicherheit zu neutralisieren", hieß es in der Mitteilung. Russlands Zentralbankchefin Elvira Nabiullina sagte, das Bankensystem sei stabil.
In Russland gilt eine erhöhte Warnstufe für Cyberangriffe, insbesondere seit den Vorwürfen aus den USA, wonach die Regierung in Moskau an dem Hackerangriff auf die Demokratische Partei während des Wahlkampfs beteiligt gewesen sein soll. US-Vizepräsident Joe Biden hatte damals erklärt, die USA würden darauf eine "verhältnismäßige" Antwort finden. Seither hat es eine Reihe von Cyberangriffen auf russische Einrichtungen gegeben. Es ist aber unklar, ob sie in Zusammenhang mit dem Streit zwischen den Regierungen in Moskau und Washington stehen.
Wie schon bei den Angriffen auf die US-Websites ist es auch bei den aktuellen Angriffen auf die russischen Seiten nicht zu überprüfen, ob die Angriffe vom Ausland gestartet wurden. Auch über die Täter gibt es in keinem Fall unabhängig überprüfbare Erkenntnisse. Im Grunde ist es nicht festzustellen, ob der Angriff überhaupt stattgefunden hat.