Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen. Der 2011 von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Alleingang verfügte und schließlich vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden. Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äußerte sich das Gericht nicht. Die Konzerne hatten auf milliardenschwere Entschädigungen auch für entgangene Gewinne gehofft. Die Aktienkurse der Versorger legten zu.
E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung nach der Katastrophe im japanischen Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.
Das Eigentum der Versorger sei in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt worden, urteilten die Richter. So seien Investitionen entwertet worden, die die Versorger nach der Laufzeitverlängerung von 2010 vorgenommen hätten. Hierfür müsse es Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen geben. Das Eigentumsrecht schütze auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage.
Der Ausstieg aus der Atomenergie war ursprünglich 2002 beschlossen worden. Die von Union und FDP geführte Bundesregierung verlängerte dann 2010 die Laufzeiten für die AKW um durchschnittlich zwölf Jahre. Nach dem Reaktorunfall in Fukushima wurde die Verlängerung 2011 wieder gestrichen.