Gemischtes

Höchstgericht erlaubt Satire über transatlantische Netzwerke

Der Bundesgerichtshof hat die Satire über die transatlantischen Verflechtungen von Journalisten erlaubt.
10.01.2017 23:25
Lesezeit: 1 min

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Kabarettistische Beiträge müssen nicht bis ins letzte Detail inhaltlich präzise sein. Entscheidend sei, welcher Gesamteindruck beim Publikum ankomme, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Er erklärte damit einen Beitrag der ZDF-Satire-Sendung "Die Anstalt" für zulässig, in dem die Verflechtung des "Zeit"-Herausgebers Josef Joffe mit mehreren Organisationen thematisiert wird. Auch ein Redakteur der Wochenzeitung kann die Kritik an seiner Arbeitsweise laut BGH nicht unterbinden. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Äußerungen der Satiriker als ehrverletzend verbot, hob der Gerichtshof auf.

Stein des Anstoßes war eine Sendung vom April 2014. Die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner hatten sich dort mit der Verbindung von Journalisten zu Lobbyverbänden befasst und in einem gespielten Dialog deren Unabhängigkeit in Zweifel gezogen. Dazu wurde ein Schaubild eingeblendet, wonach Joffe in acht transatlantischen Organisationen Mitglied beziehungsweise Funktionsträger sei. Tatsächlich sind es nach Feststellung der Gerichte nur sechs. Weiter wurde dargestellt, ein "Zeit"-Redakteur habe eine Rede des Bundespräsidenten Joachim Gauck bei der Münchener Sicherheitskonferenz mit vorbereitet und später positiv über diese Rede berichtet. Tatsächlich war der Journalist an einem Strategiepapier beteiligt, das fünf Monate später in Gaucks Rede einfloss.

Das OLG Hamburg hatte der Unterlassungsklage Joffes und des Redakteurs im September 2015 stattgegeben, da der Beitrag falsche Tatsachenbehauptungen aufstelle und damit die Persönlichkeitsrechte der beiden Journalisten verletze. Der BGH gelangte jedoch zu der Auffassung, es komme gerade bei satirischen Sendungen auf die Botschaft für die Zuschauer an. Die bestehe hier im Wesentlichen in der Ausage, es bestünden Verbindungen der Journalisten zu den in der Sendung genannten Organisationen. In der Verhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass im Dialog der Kabarettisten nicht von acht Organisationen die Rede war. Nur in einem eingeblendeten Schaubild seien acht Verbindungslinien eingezeichnet gewesen. Ebenso sei wahr, dass der Zeit-Redakteur wohlwollend über die Gauck-Rede berichtet habe, ohne offenzulegen, dass er an dem darin verwendeten Strategiepapier beteiligt gewesen sei. (AZ: 561715 und 562/15)

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