Francesco Canepa von Reuters hat eine exklusive Geschichte recherchiert:
Mitarbeitervertreter werfen der Europäischen Zentralbank (EZB) Günstlingswirtschaft bei der Besetzung der Stelle des Chefberaters von Präsident Mario Draghi vor. Bei der Ernennung von Roland Straub auf diese Position seien interne Vorgaben für Stellenbesetzungen verletzt worden. Deswegen legten Mitarbeiter mehrere Beschwerden ein. Ein EZB-Sprecher erklärte dazu, die direkte Ernennung des Beraters sei im Einklang mit den Auswahl- und Ernennungsregeln der Notenbank erfolgt und stimme auch mit früheren Ernennungen auf diese Position überein.
In der im März eingereichten Beschwerde von Personalratschef Carlos Bowles, in die die Nachrichtenagentur Reuters Einblick hatte, hieß es, diese sei durch den Wunsch ausgelöst worden, gegen Fehler im Ernennungsverfahren vorzugehen. Diese hätten dazu geführt, dass der Eindruck der Günstlingswirtschaft bei der EZB weit verbreitet sei. Bei der Beschwerde geht es ausschließlich um das Auswahlverfahren - die Qualifikation von Straub steht nicht in Frage. Die EZB-Gewerkschaft IPSO erklärt in einem Schreiben an Notenbank-Mitarbeiter, es handle sich nicht um einen persönlichen Angriff auf Straub. Dessen berufliche Kompetenz werde nicht angezweifelt.
Die EZB hatte die Ernennung von Straub zum Chefberater von Präsident Draghi im Februar mitgeteilt. Straub war zuvor Berater von EZB-Direktor Benoit Coeuré. Davor war der promovierte Volkswirt in verschiedenen Funktionen bei der Notenbank tätig. Eine Stellungnahme zu den Informationen war von ihm zunächst nicht erhältlich. Die EZB hat nun zwei Monate Zeit auf die Eingaben zu reagieren. Danach können die Beschwerdeführer den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bringen. Die Notenbank hatte erst unlängst nach Beschwerden von Mitarbeitern über undurchsichtige Beförderungen die Leitung ihres Brüsseler Büros neu vergeben. Zudem waren weitere vier Ernennungen aufgehoben worden