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Die Schweiz begrenzt vorübergehend die Zuwanderung aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Die Regierung in Bern mache von einer Klausel Gebrauch, die im Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorgesehen ist, erklärte sie am Donnerstag laut Reuters. Damit sollen vor allem die Arbeitslosen in Saisonberufen im eigenen Land geschützt werden. Dort gebe es überdurchschnittlich viele Stellensuchende und eine verstärkte Konkurrenz durch Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien.
Betroffen sind lediglich Einwanderer, die mit einer zunächst auf fünf Jahre befristeten Aufenthaltsbewilligung eine neue Stelle in der Schweiz antreten wollen. Hier gibt es für die kommenden zwölf Monate eine Obergrenze. Kürzere Aufenthaltsbewilligungen für weniger als ein Jahr sind davon unberührt.
Das Thema Zuwanderung lastet seit Jahren auf den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweizer hatten sich 2014 für eine Deckelung der Zuwanderung aus der EU ausgesprochen. Die EU hatte jedoch im Gegenzug mit der Kündigung wirtschaftlich wichtiger bilateraler Verträge gedroht. Daher hatte sich die Regierung in Bern für eine abgemilderte Umsetzung der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative entschlossen: Sie sieht vor, dass inländische Arbeitnehmer in gewissen Branchen bei der Besetzung neuer Stellen bevorzugt werden sollen. Die Beschränkung des Zuzugs aus den beiden osteuropäischen Staaten stehe auch in diesem Zusammenhang, erklärte die Regierung.