Finanzen

US-Regierung hindert Chinesen an Übernahmen in den USA

Die US-Regierung hat mehrere Übernahmen amerikanischer Firmen durch ausländische Unternehmen gestoppt. Insbesondere bei chinesischen Käufern legte sie ihr Veto ein.
21.07.2017 17:43
Lesezeit: 1 min

Die US-Regierung hat Insidern zufolge in diesem Jahr bereits gegen neun Übernahmen heimischer Unternehmen durch ausländische Investoren ihr Veto eingelegt, indem sie Sicherheitsbedenken angemeldet hat. Die für solche Prüfungen zuständige Behörde CFIUS habe sich vor allem in der Technologiebranche gegen mehrere Transaktionen ausgesprochen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von mit Angelegenheit vertrauten Personen. Die Regierung in Washington wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. „Entscheidungen des CFIUS sind höchst vertraulich, weshalb wir Gerüchte über deren Ausgang nicht kommentieren werden“, sagte eine Sprecherin des Präsidialamts.

Einwände erhob das CFIUS beispielsweise gegen den Verkauf von Geschäftsbereichen des US-Elektronikunternehmens Inseego an den chinesischen Smartphone-Hersteller TCL. Das strengere Vorgehen der Behörde trifft vor allem China. Firmen aus der Volksrepublik haben in diesem Jahr bislang 87 Übernahmen amerikanischer Unternehmen angekündigt, so viele wie noch nie in dem Zeitraum. Die Beziehungen zwischen den USA und der Volksrepublik sind zunehmend Spannungen ausgesetzt. So scheiterten in dieser Woche Gespräche zwischen beiden Seiten über einen Abbau des riesigen US-Handelsdefizits mit China. Der deutsche Chipanlagenbauer Aixtron musste wegen US-Sicherheitsbedenken den geplanten Verkauf an die chinesische Fujian Grand Chip Investment (FGC) abblasen.

Auch die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen eine Verordnung verabschiedet, mit der sie leichter Veto gegen Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Gesellschaften einlegen kann. Dabei wird vor allem auf kritische Infrastruktur abgezielt – von Krankenhäusern bis zu Stromnetzen und Cloud-Computing-Diensten. Deren Betreiber sollen gegebenenfalls besser vor dem Einstieg von Investoren von außerhalb der EU geschützt werden, ebenso die Hersteller der zum Betrieb notwendigen Software.

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